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Gitta Connemann
CDU
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Frage von Uwe M. •

Frage an Gitta Connemann von Uwe M. bezüglich Finanzen

Sehr geehrte Frau Connemann!

Ich bekam vor einigen Wochen ein Schreiben der GEZ, in dem mir mitgeteilt wurde, dass ab dem 01.01.2007 für Ferienwohnungen die volle Jahresgebühr erhoben wird, auch wenn sie nur 120 Tage im Jahr vermietet wird.
Damit bin ich nicht einverstanden, das ist in meinen Augen eine mafiaartige Abzocke und ich schaltete daraufhin eine Anzeige in der Borkumer Zeitung, um weitere Betroffene ausfindig zu machen, es meldeten sich bisher ca. 20 Vermieter bei mir.

Mein Einwand gegen diese Maßnahme wurde mit dem Argument begegnet, dass es sich hier um ein Gesetz handelt, dem die GEZ nur Folge leistet. Das Gesetzt stammt aus dem Jahr 2005 und es wird Zeit, dass es rückgängig gemacht wird.

Bitte haben Sie für die Lage der Vermieter Verständnis, denn es wird immer schwieriger, die Ferienwohnungen zu besetzen. 180 Tage haben wir bisher zahlen müssen, obwohl kein Vermieter in den Genuss einer Halbjahresbelegung kommen wird. Außerdem zahlen wir Kabelgeld und die Gäste in ihren Heimatorten auch noch GEZ-Gebühren.

Das finde ich eine Abzocke sondersgleichen und fordere Sie auf dafür zu sorgen, dass das Gesetz rückgängig gemacht wird.

Mit freundlichem Gruß

Uwe Meyer

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter, lieber Herr Meyer,

ich komme zurück auf Ihr Schreiben vom 02. April 2007 und meine Zwischennachricht vom 11. April 2007. In Ihrem Schreiben schildern Sie, dass Sie seitens der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) dazu aufgefordert wurden, rückwirkend zum 01. Januar 2007 GEZ-Gebühren für Ihre Ferienwohnungen zu zahlen. Damit sind Sie nicht einverstanden. Sie bitten mich darum, mich für eine Rücknahme dieser Änderung einzusetzen. Darüber hinaus fragen Sie, ob ich als Rechtsanwältin Ihre Interessen vor Gericht vertreten würde.

Zunächst zu Ihrer letzten Bitte. Da Sie sich an mich als Abgeordnete des Deutschen Bundestages gewendet haben, ist es mir leider infolge der Vorschriften des Rechtsberatungsgesetzes nicht möglich, Sie anwaltlich zu vertreten. Bundestagsabgeordneten ist es danach in dieser Funktion nicht gestattet, rechtsberatend tätig zu werden. Bitte wenden Sie sich doch insoweit an eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.

Nun zu Ihrem eigentlichen Anliegen. Es ist richtig, dass seit dem 01.01.2007 Computer mit Internetanschluss als neuartige Rundfunkgeräte gebührenpflichtig sind. Dabei handelt es sich um internetfähige PCs, Handys der neuen Generation mit Rundfunk-/TV-Empfangsteil oder Laptops, die via DVB-T-Antenne Rundfunk empfangen.

Grundlage dieser Gebührenpflicht ist der achte Rundfunkänderungsvertrag der Länder zum Rundfunkgebührenstaatsvertrag. Die Frage der Rundfunk-Gebührenpflicht liegt /ausschließlich/ in der Zuständigkeit der Länder. Der Bund war also an der Entscheidung nicht beteiligt. Insofern kann und konnte ich als Bundestagsabgeordnete auf diese Entscheidung leider keinen Einfluss nehmen.

Laut Mittelung der Länder ist die Gebührenpflicht das Ergebnis einer seit 1997 geführten Diskussion. Es wird seitens der Länder darauf verwiesen, dass mit der so genannten Zweitgeräteregelung eine Befreiungsregelung in Kraft getreten ist. Danach muss ein Unternehmen keine Rundfunkgebühr für ein zweites Gerät entrichten. Ihrerseits sollte also geprüft werden, ob dieser Befreiungstatbestand in Ihrem Fall greift. Dieser wäre dann gegebenenfalls im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens durch Sie oder Ihre anwaltliche Vertretung anzuführen.

Im Übrigen lässt sich über die Berechtigung einer solch pauschalen Gebührenerhebung nur in Folge der Tatsache, dass die technischen Voraussetzungen für einen Internet-Empfang vorhanden sind, sicherlich streiten. Es stellt sich auch für mich zum Beispiel die Frage, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht auch wie Zeitungsverlage den Internet-Empfang seiner Programme von kostenpflichtigen Zugangsberechtigungen abhängig machen könnten, die vom Kunden ausdrücklich gewollt werden müssen.

Vor diesem Hintergrund begrüßen es meine Kollegen und ich aus der CDU/CSU-Bundestagsfraktion auch, dass die Länder wie vorgesehen das derzeitige Rundfunkgebührenmodell in den nächsten Jahren überprüfen werden. Aus unserer Sicht muss eine angemessene Regelung zur Erhebung von Rundfunkgebühren unter Einbeziehung der technischen Entwicklung gefunden werden. Diese Entscheidung wird aber auch dann ausschließlich in den Ländern getroffen.

Lieber Herr Meyer, ich bitte Sie deshalb um Verständnis, wenn ich Sie an die ausschließlich zuständigen Kollegen im Niedersächsischen Landtag verweisen muss. Aus der CDU steht Ihnen insoweit mit meinem Landtagskollegen Ulf Thiele MdL ein kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. Bitte setzen Sie sich doch mit diesem wie folgt in Verbindung: Ulf Thiele MdL, Truglandweg 11, 26670 Uplengen, Email: email@ulf-thiele.de , Telefon: 0491 -- 128 78, Telefax: 0491 -- 919 1069.

Eine Kopie dieses Schreibens werde ich Herrn Thiele MdL vorsorglich mit gleicher Post zuleiten. In der Hoffnung, Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben, verbleibe ich

mit besten Grüßen und allen guten Wünschen,
Gitta Connemann MdB

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