Frage an Gitta Connemann von Jörg S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Connemann,
die Politik erwartet immer mehr private Vorsorge in Bereichen, wo der Einzelne früher durch den Staat abgesichert war. Vielleicht ist dieser Weg ohne Alternative, das zu beurteilen soll hier außen vorbleiben. Allerdings sollte der Staat zumindest sicherstellen, dass diese private Vorsorge nicht durch unzureichende Rahmenbedingungen infrage gestellt werden kann. Jede private Vorsorge, z.B. zur Berufsunfähigkeit, hat automatisch zur Folge, dass für Betroffene nicht die Sozialgesetzgebung, sondern Privat-/Zivilrecht greift. Dies hat z.T. gravierende Auswirkungen für den Einzelnen, der bei der Durchsetzung seiner Ansprüche i.d.R. großen Versicherungskonzernen gegenüber steht. Das ist für den Betroffenen aus diversen Gründen problematisch. Hier nur ein Beispiel.
Es spielen bei der Beurteilung der Leistungspflicht der Versicherungen nicht selten rein versicherungsmathematische Aspekte eine Rolle, die häufig zu gerichtlichen Auseinandersetzungen führen. Hier wird den Betroffenen ein Kampf David gegen Goliath zugemutet, der noch dazu dadurch erschwert wird, dass es leider keine adäquaten gesetzliche Regelungen gibt, die einen hinreichenden Rechtsschutz für den Betroffenen gewährleisten. Z.Zt. gibt es 3 Möglichkeiten zur Finanzierung eines Gerichtsverfahrens:
- das eigene Vermögen/Einkommen,
- Prozesskostenhilfe bei "Bedürftigkeit",
- die Rechtsschutzversicherung.
Mehrheitlich müssen Betroffene also entweder eigenes Vermögen einsetzen oder auf die Rechtsschutzversicherung vertrauen.
Das Dilemma ist nun leider, dass gerade Rechtsschutzversicherungen zu einem unkalkulierbarem Risiko geworden sind, weil hier so etwas, wie eine gesetzliche Versicherungspflicht fehlt und weil es an der Tagesordnung ist, dass man als Privatperson nach nur 2 Schadensfällen - z.B. bei Erbfragen, Patientenverfügung, Kfz-Unfall, Internet, PKV, BU - den Rechtsschutz verliert.
Welche gesetzliche Möglichkeiten sehen Sie, dieses Problem zu lösen?
Herzliche Grüße
J. S.