Frage an Gitta Connemann von Marlen S. bezüglich Soziale Sicherung
"Wann beginnt der Anspruch auf Kindergeld und wann endet er?
Grundsätzlich besteht für jeden Monat, in dem mindestens an einem Tag die Voraussetzungen für den Erhalt von Kindergeld erfüllt sind, Anspruch auf Kindergeld. Der Kindergeldanspruch verjährt vier Jahre nach dem Jahr seiner Entstehung.
Mit Ablauf des Monats, in dem das Kind sein 18. Lebensjahr vollendet, endet die Kindergeldzahlung zunächst. Falls das Kind jedoch am 1. eines Monats Geburtstag hat, endet die Kindergeldzahlung bereits mit dem Vormonat. Kinder, die sich nach Vollendung des 18. Lebensjahres noch in der Schul- oder Berufsausbildung oder im Studium befinden, können auch weiterhin Kindergeld erhalten, wenn dies der Familienkasse nachgewiesen und das Kindergeld neu beantragt wird. Das Kindergeld wird jedoch längstens bis zur Vollendung des 25 Lebensjahres des Kindes gezahlt."
Können Sie mir bitte die Frage beantworten wo der Unterschied ist ob ein Kind am 01. des Monats oder am 2. oder 25. des Monats geboren wurde? Mit welchem Recht endet das Kindergeld im Vormonat wenn das Kind am 01. geboren wurde?
Sehr geehrte Frau Schmitz,
ich nehme Bezug auf Ihre Fragen vom 14. Oktober 2013.
Ich werde Ihnen diese allerdings nicht über abgeordnetenwatch.de beantworten und möchte Ihnen dies auch kurz erklären.
Abgeordnetenwatch.de ist eine Plattform, die als selbsternannter Mittler zwischen Abgeordneten und Bürgern auftritt. Abgeordnetenwatch.de liegt die (unausgesprochene) These zu Grunde, dass Bundestagsabgeordnete sonst nicht ansprechbar oder gar abgehoben und für Anliegen der Bürger nur unter öffentlichem Druck zugänglich seien. Ich habe für mich als demokratisch gewählte Abgeordnete jedoch den Anspruch, ohne einen Vermittler für Sie ansprechbar zu sein.
Zu meiner Vorstellung von demokratischer Öffentlichkeit gehört es deshalb, dass ich Bürgeranfragen auf direktem Weg beantworte: in meiner Bürgersprechstunde, in meinen regelmäßigen Politikbriefen, auf meiner eigenen Internetseite und in meinen Antworten auf schriftliche Bürgeranfragen. Bitte schicken Sie eine Anfrage an mich persönlich unter: gitta.connemann@wk.bundestag.de . Dann werde ich ohne Umwege antworten.
Ich biete Ihnen an, Ihre Frage und meine Antwort unter Fragen/Antworten auf meiner Internetseite einzustellen, wenn Sie es wünschen. Damit können Sie die Öffentlichkeit herstellen, die wir uns gemeinsam wünschen. Denn mir ist wie Ihnen an Transparenz gelegen. Deshalb freue ich mich, wenn Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen würden.
Mit freundlichen Grüßen
Gitta Connemann