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Gitta Connemann
CDU
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Frage von Kai T. •

Frage an Gitta Connemann von Kai T. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Connemann,

der Begriff Hartz IV soll nach dem Willen von Frau Dr. von der Leyen abgeschafft werden, weil er negativ besetzt ist. Die Koalition unternimmt aber nichts, wenn aufgrund von Begrifflichkeiten arbeitende Menschen diskriminiert und diskreditiert werden. Ca. 826.000 Mitarbeiter in der Zeitarbeitsbranche werden von Kritikern der Zeitarbeit als "Leiharbeiter" bezeichnet. Leihe ist gem. BGB die aber die unentgeltliche Gebrauchsüberlassung einer Sache (BGB §§ 598 - 606). Mit der Verwendung des Begriffs "Leiharbeiter" werden MitarbeiterInnen zu einem Objekt herabgewürdigt und versachlicht. Sie tun nichts, um Mitarbeiter in der Zeitarbeitsbranche vor Herabwürdigungen zu schützen und etwas an der Verwendung des Begriffs "Leiharbeit" und den damit verbundenen negativen Assoziationen zu ändern. Das 40 Jahre alte Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), in dem das Wort Leiharbeit verwendet wird, sollte dringend geändert werden. In aktuellen Tarifverträgen der Branche wird sowohl vom DGB als auch vom Bundesverband Zeitarbeit (BZA) nur von Zeitarbeit gesprochen. Auch die Unternehmen und Mitarbeiter der Branche sehen sich als Zeitarbeitsunternehmen bzw. ZeitarbeitnehmerInnen. Niemand sollte berechtigt sein, motivierte MitarbeiterInnen mit falschen Begrifflichkeiten zu diskriminieren. Der BZA fordert, die Verwendung der Begriffe "Zeitarbeit, Zeitarbeitnehmer, Zeitarbeitsunternehmen und Einsatzbetrieb" im AÜG und anderen Gesetzen anstelle der bisherigen Bezeichnungen "Leiharbeit, Leiharbeitnehmer, Verleiher und Entleiher" zu ersetzen, da die geforderten Bezeichnungen im allgemeinen Sprachgebrauch eingeführt sind und die diskriminierenden und im Wortsinn irreführenden Begriffe "Leiharbeit, Leiharbeitnehmer, Verleiher und Entleiher" vermeiden. Warum wollen Sie hart arbeitenden Menschen nicht den gleichen Schutz vor negativ besetzten Begriffen zukommen lassen wollen, wie nicht arbeitenden Menschen, und einen Gesetzentwurf zur Änderung des AÜG einbringen?

MFG

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Thiele,

ich nehme Bezug auf Ihre Fragen vom 28. September 2010.

Ich werde Ihnen diese allerdings nicht über abgeordnetenwatch.de beantworten und möchte Ihnen dies auch kurz erklären.

Abgeordnetenwatch.de ist eine Plattform, die als selbsternannter Mittler zwischen Abgeordneten und Bürgern auftritt. Abgeordnetenwatch.de liegt die (unausgesprochene) These zu Grunde, dass Bundestagsabgeordnete sonst nicht ansprechbar oder gar abgehoben und für Anliegen der Bürger nur unter öffentlichem Druck zugänglich seien. Ich habe für mich als demokratisch gewählte Abgeordnete jedoch den Anspruch, ohne einen Vermittler für Sie ansprechbar zu sein.

Zu meiner Vorstellung von demokratischer Öffentlichkeit gehört es deshalb, dass ich Bürgeranfragen auf direktem Weg beantworte: in meiner Bürgersprechstunde, in meinen regelmäßigen Politikbriefen, auf meiner eigenen Internetseite und in meinen Antworten auf schriftliche Bürgeranfragen. Bitte schicken Sie eine Anfrage an mich persönlich unter: gitta.connemann@wk.bundestag.de . Dann werde ich ohne Umwege antworten.

Ich biete Ihnen an, Ihre Frage und meine Antwort unter Fragen/Antworten auf meiner Internetseite einzustellen, wenn Sie es wünschen. Damit können Sie die Öffentlichkeit herstellen, die wir uns gemeinsam wünschen. Denn mir ist wie Ihnen an Transparenz gelegen. Deshalb freue ich mich, wenn Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen würden.

Mit freundlichen Grüßen

Gitta Connemann

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.
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