
(...) Einen grundlegenden Wechsel im Beamtenversorgungssystem wird es nicht geben, da Artikel 33 des Grundgesetzes wesentliche Elemente der Beamtenversorgung schützt. Um den Status des Beamten abzuschaffen, würde es folglich einer 2/3-Mehrheit im Deutschen Bundestag sowie im Bundesrat bedürfen. Dies ist nicht realistisch. (...)