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Frage von Helgard E. •

Frage an Gesine Multhaupt von Helgard E. bezüglich Jugend

Ich habe gelesen, dass Du, liebe Gesine, zu den BefürworterInnen des Wahlrechts von Geburt an gehörst. Ist das so? Wenn ja, was versprecht Ihr Euch davon?
Wir haben leider so viele MitbürgerInnen, die sich überhaupt nicht um bewusstes politisches Handeln kümmern, die dann auch noch verstärkend ihre Momentanentscheidungen für ihre Kinder geltend machen.
Der Ansatz ist im Bildungsbereich vonnöten - politisch Denkende Menschen wägen die Folgen ihrer Wahlentscheidungen ab.
(Ob es dann bei den Rats- und Regierungsbildungen so kommt ist eine weitere Unwägbarkeit!)

Herzliche Grüsse aus dem Ammerland
Helgard Eilers

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Antwort von
SPD

Liebe Helgard,

vielen Dank für Deine Frage zum Wahlrecht von Geburt an, welches ich durch einen fraktionsübergreifenden Antrag unterstütze. Ich möchte Dir meinen Standpunkt hierzu gerne erläutern, der sich auch mit denen einiger meiner Parteigenossen und --genossinnen deckt.

In der Politik werden viele Entscheidungen getroffen, deren Wirkungen bis weit in die Zukunft reichen. Das führt dazu, dass künftige Generationen Folgen tragen müssen, die ihren Ursprung im politischen Handeln der Gegenwart haben.

Ein populäres Beispiel ist das der gesetzlichen Rentenversicherung oder auch der Krankenversicherung zugrundeliegende Konzept des Generationenvertrages. Der Generationenvertrag ist kein Konstrukt nur für die Erwachsenengeneration. Sein Solidaritätsgedanke gilt auch für die junge und für alle kommenden Generationen. Kindern und ihren Eltern muss ein ihrer Bedeutung für die Zukunft unserer Gesellschaft angemessener Stellenwert eingeräumt werden. Die Bereitschaft junger Erwachsener, Eltern zu werden, muss gestärkt und die zahlreichen Probleme und Nachteile für Familien mit Kindern müssen abgebaut werden. Mehr denn je ergibt sich dadurch jedoch aus meiner Sicht auch die Notwendigkeit, dass eine Politik, die alle Generationen berücksichtigen will, auch von allen Altersgruppen der Gesellschaft legitimiert wird. Bis jetzt ist dies nicht der Fall. Der in Artikel 38 Abs. 2 des Grundgesetzes festgelegte Ausschluss der Kinder und Jugendlichen vom Wahlrecht vereitelt eine angemessene Berücksichtigung der jungen Generation im politischen Willensbildungsprozess unserer Gesellschaft und passt weder in die Gesamtsystematik unserer demokratischen Ordnung, noch überzeugt er inhaltlich. Das Wahlrecht ist ein in einer Demokratie unverzichtbares Grundrecht. Wer Kindern und Jugendlichen das Wahlrecht grundsätzlich weiter vorenthält, stellt nicht nur die prinzipielle Gleichheit der Staatsbürger in Frage.

Meiner Meinung nach werden die Grundrechte, wenn es um Kinder und Jugendliche geht, sowieso schon oft genug mit Füßen getreten. Sie scheinen gar an Ihnen halt zu machen. Misshandlungen und andere Gewalttaten werden tagtäglich an Ihnen verübt, oft genug hört und liest man von verwahrlosten und vernachlässigten Minderjährigen. Gerade deshalb halte ich das Wahlrecht von Geburt an für notwendig, um endlich die Kinder und Jugendlichen zu Ihren Ihnen zustehenden Rechten zu verhelfen und Ihnen eine angemessene Stimme zu verleihen. Dies wäre ein erster nicht nur symbolischer Schritt, viele weitere müssen folgen, um Kinder zu gleichwertigen Mitgliedern unserer Gesellschaft zu machen.

Die praktische Umsetzung eines solchen Wahlrechts muss einige Bedenken ausräumen. Ein Modell, das für die Umsetzung des Wahlrechts ab Geburt im Gespräch ist, ist das sogenannte Familien- bzw. Elternwahlrecht. Hierbei üben die Eltern als Vertreter ihrer Kinder deren Wahlrecht bis zur Volljährigkeit aus. Dieses Modell hat jedoch den entscheidenden Nachteil, dass es zu Konflikten zwischen Eltern und minderjährigen Kindern kommen wird, ob die Vertretung auch tatsächlich ihrem politischen Willen entspricht. So ist ja heute z.B. mit 14 Jahren bereits das Glaubensbekenntnis durch die Kinder zu entscheiden, eine Frage, die nicht weniger Reife erfordert als eine Wahlentscheidung. Folglich kann eine Vertretung durch die Erziehungsberechtigten nur solange stattfinden, bis die Kinder dies selbst vermögen. Die Feststellung, wann dies eintritt, kann denkbar einfach gelöst werden. In dem Moment, wo Kinder sich eigenständig in das Wählerregister eintragen können, dass von ihrer Kommune geführt werden sollte, erhalten sie eigenständiges Wahlrecht. Eine Prüfung, ob z.B. die geistige Reife vorliegt, findet nicht statt. Diese gibt es im Übrigen auch heute nicht - weder mit 18 noch jemals später. Das Wahlrecht wird heute, mit wenigen Ausnahmen, jedermann gewährt, völlig unabhängig von deren oder dessen Wissen und Reife. Warum sollten wir Kinder willkürlich ausnehmen? Derzeit liegt ein Antragsentwurf vor, der von Abgeordneten aller Fraktionen unterstützt wird. Dieser regelt nicht die Details der Vertretung, bei Uneinigkeit der Vertretung oder der Wählerregister. Dies müsste von der Regierung in einem Gesetzentwurf für ein neues Wahlgesetz vorgeschlagen werden. Aber er formuliert den politischen Willen für den Bundestag, zu einem Wahlrecht von Geburt an zu kommen, und daher unterstütze ich ihn.

Mit sozialdemokratischen Grüßen,

Gesine Multhaupt

i.A. Miriam Danne