Frage an Gesine Lötzsch von Anita H. bezüglich Finanzen
Kindergeld!
Werte Frau Dr. Gesine Lötzsch,
im Februar 2009 habe ich eine Ausbildung begonnen. Im April werde ich 23 Jahre alt. Voraussichtlich werde ich meine Ausbildung erst nach dem 25. Lebensjahr abschließen können. Darf ich auch im letzten Ausbildungslehrjahr, in dem ich das 25. Lebensjahr überschritten habe, auch bis zur Vollendung meiner Ausbildung, Kindergeld beziehen?
Welche Möglichkeiten stehen mir sonst zu Verfügung, wenn dies nicht der Fall sein sollte?
Zu Ihrer Information, dies ist meine 2te Ausbildung. Ich bekomme keinerlei BAB, Bafög, ALGI, ALGII oder sonstige Sachen!
Danke im voraus.
Mit freundlichen Grüßen
A. Hoffmann
Sehr geehrte Frau Hoffmann,
Kindergeld wird grundsätzlich längstens nur noch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt. Über das 25. Lebensjahr hinaus kann Kindergeld gezahlt werden, wenn Grundwehr- oder Zivildienst abgeleistet worden ist. Da das für sie ausgeschlossen ist, erkundigen Sie sich noch einmal bei Ihrer Arbeitsagentur, denn in einigen Fällen kommt z.B. BAB auch für eine Zweitausbildung in Betracht.
Leider sehen die Gesetze, sofern Sie in Ausbildung sind, nicht viele Möglichkeiten der staatlichen Unterstützung vor. In Frage kommt noch die Beantragung eines Wohngeldes. Das Grundproblem ist aber die niedrige Ausbildungsvergütung, die zur Unterhaltung eines eigenen Hausstandes bzw. zum Bestreiten des Lebensunterhalts kaum ausreicht. In Anlehnung an die Mindestlohnforderung meiner Fraktion DIE LINKE, sollten hier Mindest-Vergütungssätze für die Ausbildung festgelegt werden. Ich werde mich diesbezüglich mit der zuständigen Fachpolitikerin meiner Fraktion in Verbindung setzen.
Trotz der für Sie schwierigen Situation, wünsche ich Ihnen für die Zeit der Ausbildung und vor allem für die Zeit danach alles erdenklich Gute und viel Erfolg.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gesine Lötzsch