Frage an Gesine Lötzsch von Andrea M. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Lötzsch,
es fällt mir schwer mich beim Thema Hartz Iv kurz zu fassen ,aber ich versuche es. Ich werde mich mit einem ausführlichen Brief an Sie richten ,vielleicht können Sie uns einen rat geben. Es geht um die Frage Trinkgeldanrechnung bei hartz IV. Ist eigentlich ganz logisch ,denn es ist Einkommen. Aber wie soll man seine Berufstätigkeit finanzieren ,wenn man sein Werkzeug ,Arbeitskleidung usw. selbst kaufen muß. Eine gute Schere kostet ca.300.-€,eine Haarschneidemaschine auch so viel. Die Chefs bezahlen das nicht,berufen sich auf die schlechte Lage. Wir mußten schon zu DDR-Zeiten solche Dinge allein kaufen. Beim Finanzamt kann ich das absetzen ,aber die Steuerrückrstattung wird uns bis auf den letzten Cent angerechnet. Wir kämpfen zusammen mit unserer Sozialanwältin ,die wir unterdessen auch für Beratungsgespräche bezahelen mußten , und einem Mitarbeiter des Jobcenters um einen Teil ,den man uns erlässt. Das geht schon seit April 2008 so. Unterdessen hat man uns von den laufenden Leistungen das Geld abgezogen. Nun ist dem Jobcenter eingefallen ,das ich Trinkgeldempfänger bin . Ich soll für 2007 /2008 Durchschnittswerte aufschreiben . Erst einmal geben unsere Kunden sehr wenig,haben selbst kaum genug ,der Laden läuft auch nicht gut , manchmal wird nur beim Kassieren aufgerundet. Wenn ich nun eine Summe angebe,wird mir das Jobcenter sagen ,na da hatten sie doch Geld für Werkzeug , Arbeitskleidung für sie Drei und die Fahrtätigkeiten ihres Mannes. mein Mann arbeitet in einer Zeitarbeitsfirma und bekommt vom Arbeitgeber nur einen kleinen Teil für fahrten ins Umland erstattet.Am Anfang hat er überhaupt nichts bekommen . So mußten wir 2007 alles aus unsere Tasche bezahelne,da reichen selbst die Freibeträge nicht. ich weiß nicht mehr weiter .
Soll ich mich an den Petitionsausschuss wenden ?
Andrea Michael
Sehr geehrte Frau Michael,
gemäß der Hartz IV-Gesetzegbung ist das Job-Center grundsätzlich verpflichtet, jeglichen Zufluss an Geldeswert ( mit genau definierten Ausnahmen ) als Einkommen anzurechnen, welches dann den Bedarf der Grundsicherung in der entsprechenden Höhe minimiert. Dazu zählt laut Auskunft des Job-Centers auch ein regelmäßig vorkommendes Trinkgeld. Einkommen sind durch den Leistungsempfänger entsprechend detailliert nachzuweisen. Wenn dies nicht möglich sein sollte, kann in Absprache mit den Kunden eine Pauschalierung erfolgen. Dies ist dann eine Regelung im begründeten Einzelfall.Notwendige Arbeitsmittel, die in der Höhe ggfs. nicht selbst zu finanzieren sind, können bei der Arbeitsvermittlung des JC beantragt werden, so dass eine Übernahmeprüfung erfolgen kann. Soweit zu den gesetzlichen Bestimmungen.Wie Sie vielleicht wissen, tritt meine Fraktion für den gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 8, 71 Euro ein. Dies würde den Arbeitnehmer gar nicht erst in die Lage bringen, seinen Lohn vom Job-Center aufstocken lassen zu müssen. Es ist für den "Bittsteller" unangenehm und frustrierend zugleich, das Job-Center um Hilfe zu bitten, obwohl man doch einer Beschäftigung nachgeht, deren Entlohnung aber leider nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. DIE LINKE forderte die Bundesregierung bereits im Juni 2006 auf, unverzüglich einen gesetzlichen Mindestlohn einzuführen. Damals lehnten alle Fraktionen diese Forderung ab. Im Oktober 2006 brachte DIE LINKE ihr Konzept des dualen Mindestlohns als Antrag ins Parlament ein.
Getrieben von der LINKEN und mit Blick auf ihre Wählerinnen und Wähler, die mehrheitlich den gesetzlichen Mindestlohn befürworten, behaupten nun auch SPD und GRÜNE, sie seien für einen gesetzlichen Mindestlohn. Die SPD sammelte dafür sogar Unterschriften. Dass sie es mit ihrer eigenen Forderung nicht ernst meint, hat sie im Juni 2007 gezeigt: Im Bundestag stimmte sie gegen einen Antrag der Fraktion DIE LINKE, der wortgleich ihren Unterschriftentext aufgriff. Und: Weder SPD und Grüne noch CDU/CSU und FDP sind bereit, die Ursachen von Niedriglöhnen zu beseitigen. Sie weigern sich, die Maßnahmen der Vorgängerregierung Schröder/Fischer zurückzunehmen, die zur Absenkung der Löhne führten. Ich möchte Sie dennoch ermutigen, in Ihrem speziellen Fall die notwendigen Arbeitsmittel beim Job Center zu beantragen. Sollten sich Schwierigkeiten ergeben, können Sie mich unter Angabe Ihrer Bedarfsgemeinschaftsnummer jederzeit wieder kontaktieren, damit ich im Job Center für Sie nachfragen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Gesine Lötzsch