Frage an Gesine Lötzsch von Robert N. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Wieso werden Student*innen, die BaföG erhalten, vom Rundfunkbeitrag befreit, während andere, die keinen BaföG bekommen, aber genauso auf den Unterhalt durch die Eltern angewiesen sind nicht. Beide Gruppen sind auf die Leistung jeweils angewiesen und finanziell in der gleichen Position (außer der Unterhalt überschreitet die Düsseldorfer Tabellen wesentlich).
Sehr geehrter Herr Netz,
vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir als Fraktion DIE LINKE im deutschen Bundestag setzen uns für einen bürgerfreundlichen und bürgernahen öffentlich-rechtlichen Rundfunk ein.
Seit der damaligen Umstellung auf einen pauschalen Haushaltsbeitrag zum 1. Januar 2013 haben wir als Fraktion DIE LINKE im deutschen Bundestag diese Form der Gebührenerhebung aufgrund diverser sozialer Ungerechtigkeiten kritisiert. Aus unserer Sicht kommt es durch diese Form der Erhebung zu einer Vielzahl von sozialen Ungerechtigkeiten, welche dringend behoben werden müssen. Aus diesem Grund sprechen wir uns für eine neue Festlegung sozialer Ausnahmetatbestände aus, welche u.a. alle Studierende, unabhängig von der Möglichkeit des BAföG-Bezugs, die Möglichkeit einräumen soll vom Rundfunkbeitrag befreit zu werden. Um dadurch die Qualitätsvielfalt des Öffentlich rechtlichen Rundfunks jedoch nicht zu gefährden, soll aus unserer Sicht der dadurch bedingte Gebührenausfall mit öffentlichen Mitteln kompensiert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gesine Lötzsch