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Gesine Lötzsch
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Frage von Mandy H. •

Frage an Gesine Lötzsch von Mandy H. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Lötzsch,

ich möchte meine Problematik nur kurz anreißen, da ich nicht weiß, ob Sie mir überhaupt helfen können.
Ich war bis vor kurzem HartzIV-Empfängerin, über den Zeitraum kurzzeitig erwerbsunfähig. Mittlerweile bin ich genesen, und ich wollte einen beruflichen Neuanfang in Niedersachsen mit meinem Sohn starten. Ich habe dort ein Ausbildungsangebot in einem Finanzamt bekommen und sofort zugesagt. Laut Jobcenter, wo ich mich immer wieder beraten lassen wollte, bekam ich weder Bewerbungskosten, Wohnungsbeschaffungskosten, doppelte Miete noch den Umzug (bisher nur auf Darlehensbasis, was ich die nächsten 2 Jahre garnicht abzahlen kann) erstattet. Man hat mir immer wieder Steine in den Weg gelegt, sogar gemeint (Zitat): Sie sind ja selbst schuld, wenn Sie sich Arbeit suchen, und dann noch soweit weg und dann noch mit Kind. Mittlerweile habe ich eine einstweilige Anordnung auf Zahlung beantragt beim Sozialgericht, daraufhin kam ein ablehnender Beschluss, ich habe Beschwerde eingelegt und es wurde zum Landessozialgericht weitergeleitet.
Meiner Meinung nach (nach endlosen Recherchen), ist das Jobcenter doch verpflichtet mir zu helfen, wenn es darum geht, das ich aus dem Leistungsbezug ausscheide wegen Aufnahme einer Tätigkeit, wenn ich mir selbst nicht helfen kann. Mittlerweile habe ich Schulden gemacht, nur um meine Traumausbildung beginnen zu können.
Können Sie mir sagen, wie ich doch noch zu meinem (wie ich denke) Recht komme bzw. welche Behörden, politische Institutionen dieses Thema aufgreifen?
Ich möchte doch nur arbeiten, und das was ich will und wo ich will. (Artikel 12 GG)
Für eine schnelle und klare Antwort wäre ich sehr verbunden, denn ich weiß nicht weiter.

MFG M. H.

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrte Frau Haak,

hiermit beantworte ich Ihre E-Mail vom 14.08.07. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass für Ihren individuellen Fall kaum die Möglichkeit besteht, Ihre bereits geleisteten Zahlungen erstattet zu bekommen. Laut § 22 Abs. 3 SGB II hätten Sie im Vorhinein die Zusicherung des Jobcenters auf Übernahme der Kosten einholen müssen, wenn ein Umzug zur Aufnahme einer Ausbildung notwendig ist, müssen trotzdem keine Wohnungsbeschaffungskosten ohne vorherige Zusicherung gezahlt werden, doppelte Mieten werden meist auch nicht erstattet. Hinzu kommt, dass der oben genannte Paragraf eine „Kann-Bestimmung“ ist und erst zur „Soll-Bestimmung“ wird, wenn in einem angemessenen Zeitraum ohne Zusicherung keine Wohnung gefunden wird.
Mir scheint, Ihnen bleibt kaum mehr, als die Möglichkeit zu klagen und auf ein verständnisvolles Gericht zu hoffen, obwohl mir durchaus klar ist, dass dies für Sie kaum eine befriedigende Antwort sein kann. Weiterhin kann ich Ihnen versichern, dass sämtliche Hartz IV Regelungen auch für uns als Linke einen unhaltbaren Zustand darstellen und wir unseren Kampf gegen diese Reform fortführen werden. Es tut mir leid, dass ich Ihnen nicht weiterhelfen konnte, trotzdem möchte ich Ihnen abschließend zu Ihren erfolgreichen Bemühungen um einen Ausbildungsplatz gratulieren und Ihnen und Ihrem Sohn eine glücklichere Zeit wünschen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Gesine Lötzsch

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