Frage an Gesine Lötzsch von Jarno A. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr Geehrte Dr. Gesine Lötsch,
Mich als "ahnungslosen" Bürger würde es durchaus interessieren auf welchen Standpunkt sie im Punkto Online-Durchsuchungen sind. Der Begriff geistert schon lange durch die Presse und laut meinem Wissensstand wird nur langsam den Bürgern klar was sie alles einstecken müssen, daher meine kurzen fragen:
Was genau verstehen Sie unter dem derzeit vieldiskutierten Begriff „Online-Durchsuchung"?
Befürworten Sie diese Maßnahme oder lehnen Sie diese ab?
Besteht nicht die Gefahr des Missbrauchs der Durchsuchungen? Hier würde ich gerne an die Spizzel Affaire mit Herrn Stoiber erinnern.
Mit freundlichen Grüssen
Sehr geehrter Herr Augustin,
vielen Dank für Ihre Mail. Eine Online-Durchsuchung ist eine neuartige Ermittlungsmethode, die bislang in Deutschland vier Mal beantragt und drei Mal angeordnet wurde. Dabei wird einem Verdächtigen ein Programm zugeleitet, das es Behörden wie dem BKA erlaubt, die Festplatte des Beschuldigten zu durchsuchen, die Webcam oder das Mikrofon zu aktivieren, Daten zu kopieren und zu übermitteln. Bei der Online-Durchsuchung handelt es sich um eine verdeckte Ermittlungsmaßnahme. Es ist davon auszugehen, dass die Bundesregierung in kurzer Zeit einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegt, der die Online-Durchsuchung als völlig neue Ermittlungsmethode behandelt. Sie soll daher entsprechend in der Strafprozessordnung verankert werden. Ich lehne die Online-Untersuchung ab. Die Online-Durchsuchung ist ein schwerer Eingriff in die Grund- und Bürgerrechte. Für viele Bürger dient der Computer der persönlichen Korrespondenz und beinhaltet intimste Privatangelegenheiten. Eine verdeckte Online-Durchsuchung wäre daher eine Verletzung des unantastbaren Kernbereichs des Privaten. Dieser Eingriff in die Grundrechte darf nicht hingenommen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gesine Lötzsch, MdB