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Gesine Lötzsch
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Frage von Morten R. •

Frage an Gesine Lötzsch von Morten R. bezüglich Jugend

Sehr geehrte Frau Dr. Lötzsch,

seit 2015 müssen AG 8€50 Mindestlohn zahlen. Als Unterhaltspflichtiger Vater 3-er Kinder hat sich für mich dadurch absolut nichts geändert, außer die Höhe meiner Unterhaltszahlungen. Die Bemessungsgrenze von 1000€ ist seit Jahren unverändert. An meiner persönlichen Situation hat sich also nichts verbessert. Das jedoch sollte durch die Einführung des Mindestlohnes errreicht werden. Gibt es seitens der Linkspartei hier Pläne? Oder bleibt alles beim alten?

mfg Morten Röhtz

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Antwort von
DIE LINKE

Sehr geehrter Herr Röhtz,

vielen Dank für Ihre E-Mail, die ich im Namen von Frau Lötzsch beantworten möchte.
DIE LINKE will eine Veränderung, allerdings beim Mindestlohn. Wir forderten bereits vor der letzten Wahl einen Mindestlohn in Höhe 10 Euro pro Stunde. Dadurch würden auch Sie und über den Unterhalt auch Ihre Kinder wirtschaftlich besser gestellt werden. Einer Veränderung der Bemessungsgrenze bedarf es angesichts der Unterhaltsverpflichtung von Vätern ihren Kindern gegenüber hingegen nicht.

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Norman Wolf

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