Frage an Gesine Lötzsch von Eva-Maria und Hans D. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Dr. Lötzsch,
für die Unterstützung bei der Übergabe unserer Petition im Jahr 2012 in Ihrer Funktion als damalige Vorsitzende Ihrer Partei möchten wir uns nochmals bedanken.
Mit unserer Petition hatten wir uns über die Untätigkeit des Bundesjustizministeriums beschwert, da dieses strafbaren Handlungen eines ihm nachgeordneten Bundesamtes nicht nachgeht.
Wir hatten den Weg gewählt, da es zuvor bei der aus gleichem Grund eingebrachten ersten Petition, die unrechtmäßig beschieden worden war, zu Problemen gekommen war.
Beschieden wurde jedoch letztlich nicht unsere Petition, sondern ein Offener Brief an den Bundestagspräsidenten, Herrn Prof. Dr. Lammert. Dieser Brief war nie als Petition deklariert worden. Das ist eine nicht zu überbietende Petentenveralberung.
Den Beweis haben wir auf unserer Homepage unter "aktuelles" und der Überschrift "Die Lüge" am 02.07.2015 ( http://www.hansdietrich.de/index.php?id=news#20150702 ) nochmals dokumentiert.
Der Bundestag hatte am 25.10.2012 auf Empfehlung des Petitionsausschusses, der von Ihrem Parteimitglied, Frau Steinke, geleitet wird, einen negativen Beschluss gefasst und zwar zu dem Offenen Brief an den Bundestagspräsidenten. Vielfach haben wir eine rechtsstaatliche Behandlung unserer Petition angefordert, doch bisher vergeblich.
Sehr geehrte Frau Dr. Lötzsch, wir gehen davon aus, dass Sie als Bundestagsmitglied bei der Beschlussfassung nicht über diese Veralberung informiert waren.
Unsere Frage: Welche Maßnahme hätten Sie ergriffen, wenn Ihnen die Veralberung – auch des Bundestages – bewusst gewesen wäre? Welche Schlüsse ziehen Sie daraus und führt das zu Maßnahmen Ihrerseits?
Für Ihre Antwort bedanken wir uns im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Eva-Maria und Hans Dietrich
Sehr geehrte Familie Dietrich,
vielen Dank für Ihre Mail.
Ich möchte im Namen von Frau Lötzsch auf die Antwort der Vorsitzenden des Petitionsausschusses Frau Steinke verweisen, die Ihnen mitteilte, dass Sie jederzeit die Möglichkeit haben, den Petitionsausschuss erneut anzurufen.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Norman Wolf
"Sehr geehrter Herr Dietrich,
meiner bereits erfolgten Antwort ist nichts hinzuzufügen. Ein Nachtrag zu einer 2011 abgeschlossenen Petition aus einer vorherigen Wahlperiode kann jetzt nach fünf Jahren nicht mehr bearbeitet werden. Sie hatten inzwischen weitere Petitionen eingereicht. Alle Berichterstatter von der Koalition und der Opposition haben Ihre Nachfragen und Akten studiert und mehrheitlich eine Entscheidung getroffen. Internas von Petitionen kann und darf ich hier nicht preisgeben. Wenden Sie sich bei einer neuen Petition bitte an den Petitionsausschuss."
Mit freundlichen Grüßen
Kersten Steinke