Frage an Gesine Lötzsch von Reinhard J. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Dr. Lötzsch,
ich spreche Sie hier als Vorsitzende des Haushaltsausschusses an. Als deren Vorsitzende haben Sie Mittel für die Förderung der Verbesserung des Einbruchschutzes von Privatwohnungen bewilligt. Danach erhalten alle Bürger eine Förderung von 20 % des Aufwandes auf max. 1500 Euro, wenn Bürger Ihre Wohnungen besser gegen Einbruch schützen wollen. Das sind nach meiner Rechnung 300 Euro zzgl. der Haushaltsnahen Aufwendungen die durch die Kosten des Handwerkers entstehen. Nach einem Bericht des Magazin " Der Spiegel " erhalten Bundestagsabgeordnete für den gleichen Schutz eine Pauschale von 19.000 Euro Netto.
Können Sie das bestätigen ? Wie begründen Sie diese gewaltige finanzielle Schere ? Finden Sie das im Sinne von der Gleichheitsformel im Grundgesetz gerecht ?
Mit freundlichen Grüssen
Reinhard John
Sehr geehrter Herr John,
auch im Haushaltsausschuss des Bundestags werden Beschlüsse per Mehrheitsentscheid gefasst. Ich bin zwar Vorsitzende des Bundestags-Haushaltsausschusses - habe jedoch anders als Sie in Ihrer Frage vermuten, nicht die Mittel für die Förderung der Verbesserung des Einbruchschutzes von Privatwohnungen "bewilligt". Auch diese Entscheidung ist mit der Mehrheit des Haushaltsausschusses getroffen worden. In diesem Fall im Rahmen der Beratung des Nachtrages zum Bundeshaushalt 2015 am 20. Mai 2015 - mit den Stimmen der Fraktion Die Linke, der ich angehöre. Die zu Grunde liegende Ausschuss-Drucksache hat die Nummer 18(8)2108.
Der Ältestenrat des Bundestags, dem ich nicht angehöre, hat am 26. Mai 2011 beschlossen, dass Abgeordnete des Deutschen Bundestages sich Ausgaben für Baumaßnahmen zum Einbruchschutz zurückerstatten lassen können - und zwar bis zu einer Gesamtsumme von 19.000 Euro. Die Abgeordneten des Bundestages erhalten also nicht wie von Ihnen zitiert für diesen Zweck eine "Pauschale von 19.000 Euro Netto" - sondern können sich tatsächlich erfolgte Ausgaben im Zusammenhang mit baulichen Sicherungsmaßnahmen rückerstatten lassen. Voraussetzung ist allerdings, dass das Bundeskriminalamt nach einem Vor-Ort-Termin eine Sicherungskonzeption erarbeitet hat. Das heißt, ein derartiger Umbau kann nur unter der Voraussetzung erfolgen, dass eine konkrete Gefährdung bzw. Bedrohung des Abgeordneten vorliegt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gesine Lötzsch