Frage an Gesine Lötzsch von Bernd S. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Dr. Lötzsch,
mit der besseren Anrechnung von Erziehungszeiten in der Rentenversicherung sind insbesondere viele ältere Frauen in den Genuss höherer Rentenbezüge gekommen. Soweit allerdings diese Frauen wegen geringen Rentenanspruches auf ergänzende Leistungen der Grundsicherung angewiesen sind, bewirkt die höhere Rentenzahlung direkt eine Verminderung der Grundsicherungsleistung um den Betrag der Rentenerhöhung.
Das heißt, es findet eine Entlastung des Budgets für Grundsicherungsleistungen zu Lasten der Rentenversicherung statt.
Hierzu habe ich folgende Fragen:
-Ist Ihnen der beschriebene Sachverhalt bekannt?
-Gibt es Erkenntnisse welchen Umfang diese Umschichtungen haben und wenn ja, wie hoch sind diese?
Sehr geehrter Herr Schumann,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich im Namen von Frau Lötzsch vorläufig beantworten möchte. Wir haben noch im letzten Jahr die Bundesregierung gefragt, wie viele Frauen, die Mütterrente erhalten und gleichzeitig Witwenrente beziehen, von eventuellen Anrechnungen betroffen sind. Leider konnte uns die Bundesregierung keine Antwort darauf geben, da die Erhebung der dafür notwendigen Daten noch nicht möglich war. Der Sachverhalt, den Sie beschreiben, ist uns auch bekannt und wir werden Ihre Frage zum Anlass nehmen und die Bundesregierung dazu befragen. Die Mütterrente soll Erziehungszeiten anerkennen, aber gleichzeitig soll das nicht für jene Mütter gelten, die heute nur eine Rente in Höhe der Grundsicherung beziehen. Das ist eine Benachteiligung, die typisch ist für diese Bundesregierung. Das ist nicht hinzunehmen. Wir lassen Sie wissen, wenn wir eine Antwort vorliegen haben.
Mit freundlichen Grüßen
Norman Wolf