Frage an Gesine Lötzsch von Georg M. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Frau Lötzsch
ich habe einen handwerklichen Beruf erlernt, darf meinen Beruf aber nicht mehr ausüben. Weder das Arbeitsamt noch sonst jemand, haben mir eine Perspektive gegeben.
Auch wird eine Zweitausbildung vom Jobcenter nicht gefördert, auch nicht durch einen Hartz IV-Zuschuss. Die Erwerbsminderungsrente wurde mir nicht genehmigt, da ich in den letzten 5 Jahren nicht lückenlos gearbeitet habe. Meine private BU-Versicherung bezahlt hingegen, auch weil ich sie bereits mit 15 Jahren abgeschlossen habe.
Ich habe eine Krankheit, weiß nicht mehr, wie ich meine Rechnungen begleichen soll. Sogar Fahrkosten zu Ärzten muss ich aus dem Regelsatz bezahlen, da es der Krankenkasse nicht möglich ist diese zu bezahlen und auch das SGB II keine solche Erstattungsmöglichkeit hergibt.
Was tut Ihre Partei gegen den Ärztemangel ( Patientenstopp bei Hausärzten usw.) und gegen die Tatsache, dass sich viele Kranke im ländlichen Raum die Fahrten zu Fachärzten gar nicht mehr leisten können?
Alles was das Jobcenter will: Bewerbungen schreiben und andere Maßnahmen, die seit Jahren zu keinem Erfolg führen.
Selbst die Bewerbungskosten werden oftmals nicht bezahlt bzw. nur pauschaliert bezahlt. Ist diese indirekte Kürzung des Regelsatz korrekt?
Warum betrachtet man Arbeitslose nicht individueller? Warum gibt man kranken Menschen, die noch arbeiten wollen, keine geeigneten Job? Damit Sie 200 Euro mehr im Monat hätten, als mit Hartz IV. So schwer kann es doch nicht sein Menschen in Not zu helfen, oder?
Statt dessen stellen viele staatliche Stellen meines Erachtens Menschen ein, die entweder das "richtige" Parteibuch haben oder sonst über Vitamin B verfügen.
Wie Sie anhand dieses Links sehen, zahlen manche Jobcentern ihren Leitern Prämien für eine harte Handhabung gegen Arbeitslose:
http://www.bz-berlin.de/aktuell/berlin/4000-euro-praemie-fuer-harte-jobcenter-chefs-article1733695.html
Ist so ein Verhalten nicht ungesetzesmäßig und unmenschlich?
Mit freundlichen Grüßen
Mayer
Sehr geehrter Herr Mayer,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich im Namen von Frau Lötzsch gerne beantworten möchte. Der Patientenstopp bei Hausärzten ist die konsequente Folge der Zwei-Klassen-Medizin. Weil Kassenpatienten im Rahmen der Budgetzuweisung durch die Krankenkassen keinen Mehrgewinn bedeuten, fallen Sie bei der Terminvergabe „hinten runter“ . Patienten, die privat versichert sind, profitieren davon, dass Ärzte ihre Behandlung bis zum 4,5 fachen Satz der des Kassenpatienten abrechnen können. DIE LINKE hat die Aufhebung der Zwei-Klassen-Medizin in ihr Wahlprogramm geschrieben und wird in der neuen Legislaturperiode dafür kämpfen. Wir wollen eine Bürgerversicherung, in die unabhängig von der Einkommensart eingezahlt wird, also eine echte Solidarversicherung. Die Probleme sind damit aber längst nicht gelöst. Der Mangel an Fachärzten kann unserer Meinung nach nur durch Überwindung der sektoralen Grenzen zwischen stationärer und ambulanter Versorgung gelingen. Ein Abbau von Bürokratie in den Abrechnungssystemen und bessere Einstiegsbedingungen junger Ärzte in den Beruf sind weitere Maßnahmen.
Die Entwicklung von medizinischen Versorgungszentren und vielleicht auch Polikliniken sowie die Revitalisierung der Gemeindeschwester sind weitere Schritte. Teure Fahrten zu Ärzten könnten Patienten erspart bleiben, wenn mobile Schwestern bereits einen Großteil der gesundheitlichen Versorgung an Ort und Stelle, also zu Hause, gewähren würden.
DIE LINKE sagt: Hartz IV ist Armut per Gesetz. Die Sanktionen müssen abgeschafft werden, die Bedarfsgemeinschaft durch ein individuelles Recht unter Berücksichtigung der gesetzlichen Unterhaltsverpflichtungen ersetzt werden. Zwangsumzüge und Schnüffeleien im Privatleben lehnen wir ab. Genauso gehört es dazu, angefallene Bewerbungskosten in voller Höhe zu erstatten. Die Regelungen müssen hier einheitlich gelten und dürfen nicht von Fall zu Fall, von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter, variieren. Ein-Euro-Jobs müssen durch qualitativ hochwertige öffentlich geförderte Beschäftigung ersetzt werden. Diese muss freiwillig, voll sozialversicherungspflichtig und wenigstens zum gesetzlichen Mindestlohn entlohnt sein. Hierbei ist die Arbeitsförderung auf nachhaltige Arbeitsförderung und Vermittlung in gute Arbeit auszurichten.
Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen zu Ihrer Zufriedenheit beantworten konnte und wünsche Ihnen alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
i.A. Norman Wolf