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Gesine Lötzsch
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Frage von Nico R. •

Frage an Gesine Lötzsch von Nico R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Lötzsch,

ich habe gerade erfahren, dass in Deutschland "intelligente Strommesszähler" eingeführt werden sollen, mit denen sich identifizieren lässt, welche Gerätschaften in Haushalten vorhanden sind, es geht sogar so weit, dass die Stromgesellschaften daraus lesen können, welche Fernseh-Programme ihre Kunden schauen.
http://digital.t-online.de/smart-meter-intelligente-stromzaehler-verraten-tv-programm/id_49957804/index

Ich halte diese Entwicklung für höchst problematisch, es scheint als wird der Mensch immer und immer mehr durch Politik, Wirtschaft und Internet zum "gläsernen Bürger".

Was halten Sie von diesen Stromzählern, Frau Lötzsch?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Rudolph,

vielen Dank für Ihre Frage. Die Problematik im Zusammenhang mit der Einführung von sogenannten intelligenten Stromzählern ist mir bekannt. Die von Ihnen angesprochene Entwicklung hin zum „gläsernen Bürger“ schreitet im Zeitalter des Internets in vielen Bereichen voran. Ich denke, die Preisgabe von privaten Informationen sollte der individuellen Selbstbestimmung unterliegen.

Die Einführung von intelligenten Zählern ist in der Bundesrepublik Deutschland – bis auf Neubauten und Komplettsanierungen, laut Energiewirtschaftsgesetz, keine Pflicht. Intelligente Zähler haben neben den von Ihnen beschriebenen Nachteilen jedoch auch Vorteile; so können sie den Kostenüberblick für die Kunden erleichtern, die Rechnungslegung durch die wirkliche Verbrauchsangabe verbessern und teilweise auch zu Kostenreduzierungen führen.

Der Schutz der Privatsphäre steht auch bei diesem Thema für mich im Vordergrund. Es ist wichtig, die Vorteile der intelligenten Zähler zu nutzen und die Nachteile möglichst zu begrenzen. An diesem Punkt ist der Verbraucherschutz gefragt. Klare Regeln müssen formuliert werden, welche Verbrauchsdaten, zu welchen Zwecken von den Energieversorgern ausgelesen werden dürfen.

Solange noch keine eindeutigen Regelungen dafür getroffenen wurden, sollte weiterhin auf Freiwilligkeit beim Einbau von intelligenten Zählern gesetzt werden. Die Möglichkeit der Verwendung von intelligenten Zählern ohne Fernauslesung besteht bereits.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Gesine Lötzsch

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