Frage von Gerhard R. • 28.06.2005
Frage an Gesine Dräger von Gerhard R. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Dräger,
es geht um Verträge, in denen sich die Stadt Hamburg praktisch für die Ewigkeit(!) zu Geldleistungen verpflichtet:
Unbefristete Laufzeiten der Verträge mit dem Zusatz, dass die Stadt nicht einseitig die Verträge kündigen oder ändern kann.
Hat es in Hamburg solche Verträge schon gegeben?
Wären solche Verträge mit dem Haushaltsrecht vereinbar?
Als Angehörige des Haushaltsausschusses werden Sie sicherlich die für die Beantwortung notwendigen Informationen erhalten können.
Freundliche Grüße
Gerhard Reth
Antwort ausstehend von Gesine Dräger SPD