Frage an Gertrud Schnabel von Wilfried M. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrte Frau Schnabel,
als Rechtsanwältin für Familienrecht hatten Sie möglicherweise schon mit der Psycho- Firma "Gesellschaft für wissenschaftliche Gerichts- und Rechtspsychologie" zu tun (www.gwg-institut.com), die unlängst wieder öffentlich kritisiert wurde, z.B. in einer von zwei MdL organisierten Pressekonferenz. Dort wurde unter anderem darauf hingewiesen, daß die Gruppierung bei einigen Gerichten eine Art Monopolstellung bei der Begutachtung von Sorgerechtsstreitigkeiten innehat http://www.moehnle.eu/themen/familie.htm.
Auch wurde die Wissenschaftlichkeit der GWG- Gutachten in Zweifel gezogen, wie schon in einer ARD- Sendung 2001 http://de.video.yahoo.com/watch/3232443/9123396.
Darüber hinaus ist bekannt, daß der Chef der GWG bereits 2003 den folgenden, m.E. evident rechtsverachtenden Satz geschrieben hatte:
„Neue Wege, die nicht unbedingt den Vorgaben der ZPO entsprechen oder die den bisherigen Erfahrungen oder Gewohnheiten widersprechen, können nur im Miteinander beschritten werden.“
„Die psychologische Sachverständigentätigkeit im Familienrecht unter ökonomischen Gesichtspunkten“ in „Familie, Partnerschaft und Recht“ FPR 10/2003 (S. 559))
Unter dem Einfluß des GWG- Chefs propagiert das Landesjugendamt in der Broschüre "Trennung und Scheidung" das Versenden von jede Menge Privatgeheimnisse (darunter Gerüchte, Fehldiagnosen) enthaltender Gutachten an Jugendämter, welche die für ihre Aufgaben erforderlichen Daten eigentlich selbständig bei den Betroffenen erheben soll.
Ich möchte Sie fragen, ob Sie sich als MdL für ein Zurückdrängen des GWG - Einflusses jedenfalls im Landesjugendamt und für die einer pluralistischen Gesellschaft wohl eher angemessene Verbesserung des wissenschaftlich seriösen Wettbewerbs bei der psychologischen Begutachtung von bayerischen Familien in Krisen einsetzen würden, die doch eine strikte Einhaltung der ZPO- Normen anstelle dubioser "Neuer Wege" erwarten dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
W. Meißner
Sehr geehrter Herr Meißner,
zunächst vielen Dank für Ihre fundierte Frage.
Es ist richtig, dass die "Gesellschaft für wissenschaftliche Gerichts- und Rechtspsychologie" bei einigen Gerichten nahezu eine Monopolstellung erreicht hat.
Da Monopolstellungen in allen Bereichen kritisch sind und außerdem, wie Sie zurecht ausführen, die Wissenschaftlichkeit der GWG-Gutachten in Zweifel gezogen wird, ist ein Zurückdrängen des GWG_Einflusses nötig.
Dafür würde ich mich als MdL einsetzen; zumindest was das Landesjugendamt betrifft.
Auch stimme ich Ihnen voll zu, dass ein wissenschaftlicher seriöser Wettbewerb bei der Begutachtung von bayerischen Familien in Krisensituationen vorhanden sein soll; daher würde ich als MdL auch dahinter stehen. Dass als Grundlage unsere gesetzlichen Vorgaben wie die der ZPO Geltung haben müssen, anstatt eigenmächtiger neuer Wege, ist für mich selbstverständlich.
Mit freundlichen Grüßen
Gertrud Schnabel