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Gertrud Schanne-Raab
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Frage von Maria Luise R. •

Frage an Gertrud Schanne-Raab von Maria Luise R. bezüglich Gesundheit

Die ÖDP hat in Bayern für den Nichtraucherschutz viel erreicht. Im ÖDP - Journal wurden die Aktivitäten auch umfassend thematisiert.
Können Sie sich für die Zukunft auch entsprechende Aktivitäten in Bezug auf den Embryonenschutz und in Bezug auf den Jugendschutz vorstellen?
Bei Jugendschutz denke ich
1. an eine sinnvolle Aufklärung in Verbindung mit Respekt und Wertevermittlung und unter Berücksichtigung des Elternwillens (in NRW sitzt eine Mutter im Gefängnis, weil sie ihr Kind nicht am schulischen Sexualkundeunterricht teilnehmen lassen wollte).
2. Wirksamer Schutz vor Pornographie in Internet und Fernsehen.
3. Wirksamer Schutz vor Gewalt verherrlichenden Filmen und Spielen.

Ich könnte mir vorstellen, dass die Antwort in etwa so lautet:
"Im Prinzip ja, a b e r ... es fehlen in der ÖDP geeignete Leute, die entsprechende Aktionen professionell durchführen können oder wollen."
Aber vielleicht liege ich ja mit meiner vermuteten Antwort falsch.
Über eine ausführliche und klare Antwort würde ich mich sehr freuen.

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Antwort von
ÖDP

Sehr geehrte Frau Reichert,

Vielen Dank für Ihre Fragen.

Sie wollen wissen, ob ich mir Aktionen zum Embryonenschutz und zum Jugendschutz ähnlich dem Nichtraucherschutz vorstellen könnte. Im Moment kann ich mir solche Aktionen nicht vorstellen, weil wir - anders als bei der Nichtraucherinitiative - bereits gute Gesetze haben, die nur umgesetzt werden müssen.

Zum Embryonenschutz:
Zur Zeit wird unter Fachleuten und Politikern die Präimplantationsdiagnostik (PID) intensiv diskutiert. Selbst der Ethikrat der Bundesregierung kam zu keiner einheitlichen Stellungnahme. Ich bin aber der Überzeugung, dass Leben mit der Vereinigung von Samen- und Eizelle beginnt und dass das werdende Leben Anspruch auf den vollen Schutz der Gesellschaft hat.

Zum Jugendschutz stellen Sie drei Fragen:
Sie beziehen sich mit Ihrer Frage nach einer sinnvollen Aufklärung auf den Sexualkundeunterricht, der Teil der schulischen Lehrpläne ist. Sexualkunde (wie viele andere Unterrichtsbereiche) hat verschiedene Aspekte:
- einen naturwissenschaftlichen, der im Rahmen des Biologieunterrichtes behandelt werden soll,
- einen ethisch-moralischen, der Teil der elterlichen Erziehung und Thema im Religions-/Ethikunterricht sein sollte,
- aber auch soziale/gesellschaftliche Aspekte, die im Rahmen des Gemeinschaftskundeunterrichtes diskutiert werden sollten.
Aufklärung ist damit eine sehr vielschichtige Aufgabe, zu der Eltern, Schulen und außerschulische Institutionen jeweils ihren Teil beitragen müssen.
Schutz vor Pornographie. Nach § 184 StGB sind Jugendliche unter 18 Jahren gegen das Anbieten und Verbreiten pornografischer Abbildungen geschützt. Ganz speziell Kinderpornografie ist strafbar, selbst wenn die Taten im Ausland begangen wurden. Es geht also nicht darum, neue Gesetze zu erlassen, sondern das Bewusstsein dafür zu schärfen, dass z.B. bereits jetzt das Zeigen von Pornodarstellungen auf dem Handy eine Straftat ist. Hier sind Eltern und Lehrer gleichermaßen gefordert, wachsam zu sein.
Einen gesetzlichen Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Gewalt verherrlichenden Filmen und Spielen gibt es schon lange. Während Videotheken überprüft werden, gehen viele Erwachsene locker mit den gesetzlichen Vorgaben um. Innerhalb einer Familie könnten eine konsequente Ablehnung von Gewalt und Gesprächsbereitschaft für Kinder mit ihren Problemen ein wirksames Gegengewicht zu Gewalt aufbauen.
Ich hoffe, Ihnen damit einige Hilfen bei Ihrer Wahlentscheidung gegeben zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Gertrud Schanne-Raab