Frage an Gertrud Schanne-Raab von Guido S. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Schanne-Raab,
ich habe drei Fragen in Zusammenhang mit Informantenschutz und Informationsfreiheit in den EU-Institutionen:
Würden Sie eine Wiederauflage der Schriftlichen Erklärung 0045/2009 (vom 21.4.2009 - PE424.079v01-00 - http://tinyurl.com/qycvfj ) im nächsten EU-Parlament unterstützen, wenn nein, warum nicht?
Wie ist Ihre Haltung zum Komissionsvorschlag zur Einschränkung der Verordnung 1049/2001 zur Informationsfreiheit (KOM/2008/0229 endg.)?
Halten Sie den Whistleblowerschutz in den EU-Institutionen für ausreichend und wenn nein, für welche Änderungen würden Sie sich einsetzen?
Mit freundlichem Gruß
Guido Strack
Sehr geehrter Herr Strack,
Vielen Dank für Ihre Fragen.
Ich entschuldige mich, dass ich nicht schneller geantwortet habe. Aber ich musste mich erst etwas gründlicher zu den angesprochenen Themen informieren.
Sie sprechen mit Ihren Fragen ein sehr heikles Thema an, nämlich: Wie geht eine Institution mit Informationen um, die unerwünscht an die Öffentlichkeit gelangen. Es gibt die Möglichkeit der Spionage, gegen die sich jedes Unternehmen absichern muss und Informationslecks schließen sollte. Diesen Aspekt der Spionage sprechen Sie aber mit Ihren Fragen nicht an.
Sie beziehen sich darauf, wie die EU mit Betrugsfällen und mit Beamten, die zur Aufdeckung von Betrügereien beitragen, umgeht. In der Vergangenheit gab es immer wieder Fälle, wo groß angelegte Betrügereien durch entsprechende Hinweise von Mitarbeitern bekannt wurden. Einerseits konnten Mitglieder des Europäischen Parlamentes und die Medien dann gezielt nachfragen und auch ( bisher nur einmal) den Rücktritt der EU-Kommission erreichen. Andererseits waren die Mitarbeiter, die die entscheidenden Hinweise gegeben hatten, massivem Druck ausgesetzt und wurden aus ihrem bisherigen Verantwortungsbereich entfernt. Nach meinem Kenntnisstand wollten diese Informanten nicht persönliche Vorteile erlangen, sondern größeren Schaden von der Gemeinschaft abwenden.
Nach den Betrugsfällen der 90er Jahre, die wohl unter dem Schutz einiger Kommissare stattgefunden hatten, wurde das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) eingerichtet, das nun Verdachtsfälle verfolgen soll.
Nach diesen Vorüberlegungen unterstütze ich eine Neuauflage der schriftlichen Erklärung zur Informationsfreiheit und zum Schutz von Informanten.
Wieweit der neue Vorschlag der Kommission KOM/2008/229 die ältere Verordnung 1049/2001 einschränkt, kann ich als Nicht-Jurist nicht beurteilen. Was ich sehe, ist die Möglichkeit, einfacher an Dokumente der EU und der Mitgliedstaaten heranzukommen als früher. Das heißt aber noch lange nicht, dass alle Dokumente zugänglich gemacht werden.
Schutz von Leuten, die Alarm schlagen (whistleblower): Die EU ist sich bewußt, dass sie zur Aufdeckung von groß angelegtem Betrug immer wieder auf Informationen durch Insider angewiesen ist. Aber ich stieß bei meiner Suche bisher auf keine Richtlinie, die speziell den Schutz von Informanten behandelt. Ich kann also nicht sagen, ob der Schutz ausreichend ist. Wahrscheinlich wird die Rechtsprechung zu konkreten Fällen eine wichtige Rolle in der Entwicklung eines entsprechenden Verhaltenskodex spielen.
Mit freundlichen Grüßen
Gertrud Schanne-Raab