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Frage von Elisabeth P. •

Frage an Gerriet Kohls von Elisabeth P. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Ver.di-OV für den LK Leer, im Dez. 2012
Offener Brief an die Kandidatinnen und Kandidaten ( WK 83 und 84) der Landtagswahl in Niedersachsen 2013
Sehr geehrte Damen und Herren, am 20. Januar 2013 wird darüber entschieden, wem die politische Verantwortung für unser Bundesland Niedersachsen für die nächsten Jahre übertragen wird.
„Die Sonntage und staatlich anerkannte Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.“ So fordert es Artikel 140 unseres Grundgesetzes.
Das Bundesverfassungsgericht hat im Dezember 2009 in seinem Urteil festgestellt, dass die derzeit praktizierten sonntäglichen Ladenöffnungszeiten einen Eingriff in die grundgesetzlich garantierte Sonn- und Feiertagsruhe darstellen, der nur in engen Grenzen zu rechtfertigen sei.
Das Bundesverfassungsgericht urteilte, dass ein ausreichender Sachgrund für die Sonntagsöffnungen vorhanden sein muss. Weder das alltägliche Einkaufsinteresse von Kunden noch das wirtschaftliche Interesse von Händlern rechtfertigen nach unserer Ansicht solche weitgehende Ausnahmeregelungen wie in Niedersachsen.
In Leer waren Ladengeschäfte sogar am Muttertag und am 3. Oktober 2012 geöffnet.
Zudem waren in Leer im Jahr 2012 an sieben Samstagen Geschäfte in der Innenstadt bis 24:00 Uhr geöffnet. Sogar an allen vier Adventssamstagen wurde zum Mitternachts-Shopping eingeladen. Wir als Ver.di OV LK Leer sind der Ansicht: Sog. Mitternachts-Shopping-Events und Sonderöffnungen an Sonntagen sind frauen- kinder- und familienfeindlich.
Wir fragen Sie als Kandidatinnen und Kandidaten zur Landtagswahl 2013:
1. Wie beurteilen Sie sog. „Events“ wie „Moonlight“- und „Mitternacht-Shopping“?
2. Sind Sie auch der Ansicht, dass das Ladenöffnungsgesetz in Niedersachsen mit seinen zahlreichen Ausnahmeregelungen dringend geändert werden muss? Wie soll diese Änderung nach Ihrer Ansicht aussehen?
3. Für welche konkreten Maßnahmen des Sonntags- und Feiertagsschutzes würden Sie sich im Falle Ihrer Wahl einsetzen?

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Antwort von
FREIE WÄHLER

Sehr geehrte Frau Popken,

gerne beantworte ich Ihren Offenen Brief an uns Landtagskandidaten aus meiner Sicht.

Bei der Aufschlüsselung des von Ihnen angesprochenen Problems sind wesentlich zwei betroffene Gruppen auszumachen. Einmal die arbeitenden Geschäftsinhaber und deren Angestellte. Zum andern die Besucher und Kunden, die die Angebote im Innenstadtbereich annehmen und offenbar auch bereit sind, zu abendlicher Stunde einzukaufen.

Die Geschäftsinhaber hoffen auf einen guten Umsatz. Viele Angestellten nehmen Wochenendarbeit und die damit verbundene bessere Bezahlung gerne wahr. Die Mehrarbeitsstunden werden in der Woche als freie Zeit ausgeglichen. Offenbar steht diese Regelung bei den meisten Angestellten nicht in der Kritik.

Die Besucher empfinden erst recht keinen Zwang, denn niemand treibt sie in die Stadt. Vielmehr freuen sie sich darüber, dass von den 52 Wochenenden des Jahres dann wenigstens ab und zu an den Samstagabenden mal etwas Betrieb in Leer herrscht.

Sie stellen fest, dass für Verdi diese Arbeitszeiten frauen- kinder- und familienfeindlich sind. Warum eigentlich nicht auch männerfeindlich?

Diese Sichtweise teile ich mit Ihnen allerdings nicht. Sind doch am Samstagabend auch viele Familien mit Papa, Mama und ihren Kindern unterwegs. Diese werden ja gerade in diesen Stunden durch gemeinsames Erleben zusammen geführt. Und die Eltern, die im Verkauf arbeiten, haben in der Woche die eine oder andere Stunde Zeit für die Kinder. Die gesetzlich vorgeschriebenen „U-Untersuchungen“ können Eltern zum Beispiel nur an Wochentagen wahrnehmen.

Bleiben noch die zwei von Ihnen angesprochenen Sonntage, die „dem Kommerz geopfert“ wurden. Damit hätte ich ein Problem, wenn davon hohe christliche Feiertage betroffen wären. Also Feiertage, die quasi seit 2000 Jahren christliche Feiertage sind und damit eine fundamentale Stellung in unserer Kultur und Tradition haben.

Der Muttertag hat aber seinen Ursprung in der englischen und amerikanischen Frauenbewegung. In Deutschland wurde der Muttertag 1922/23 vom Verband Deutscher Blumengeschäftsinhaber mit Plakaten „Ehret die Mutter“ in den Schaufenstern etabliert und - betont unpolitisch - als Tag der Blumenwünsche gefeiert. Der Muttertag ist nicht gesetzlich verankert, vielmehr basiert dessen Datum auf Übereinkünften von Wirtschaftsverbänden. Sie sehen, dieser „Feiertag“ ist ohnehin schon der Wirtschaft „gewidmet“.
Dass Sie als Gewerkschaft plötzlich patriotisch werden und den Tag der Deutschen Einheit geschützt sehen wollen, freut mich sehr. Im Gegensatz zum Muttertag ist der Tag der Deutschen Einheit am 03. Oktober eines jeden Jahres tatsächlich ein gesetzlicher Feiertag.

An diesem Freudentag die Geschäfte in der Leeraner Innenstadt zu öffnen, ist schon frevelhaft. Fast schon so schlimm, wie am 1. Mai (gesetzlicher Feiertag) zu großen Demonstrationen aufzurufen und damit Väter und Mütter von den Familien wegzulocken. Auf die „besonderen Veranstaltungen“ zum 01. Mai, etwa in Berlin-Kreuzberg und anderswo, will ich erst gar nicht hinweisen.

Im Falle meiner Wahl würde ich mich dafür einsetzen, dass nur die Dinge gesetzlich geregelt werden, die wirklich nötig sind. Ansonsten setze ich auf eine hohe Bürgerbeteiligung. Was vor Ort geregelt werden kann, muss auch vor Ort entschieden werden. Das ist das Subsidiaritätsprinzip.

Ich hoffe, ein paar fruchtbare Gedanken geäußert zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Ihr Gerriet Kohls