Frage an Gerold Wucherpfennig von Johannes K. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Wucherpfennig,
der Freistaat verfügt derzeit über zwei Verkehrsflughäfen, nämlich Altenburg und Erfurt. Ich denke, ein so kleines Bundesland wie Thüringen, benötigt keine zwei Verkehrsflughäfen; wir haben lediglich 2,3 Millionen Einwohner. Baden-Württemberg hat 10,8 Millionen Einwohner, verfügt aber ebenfalls nur über zwei Flughäfen.
Hinzu kommt aus meiner Sicht in Bezug auf Altenburg folgendes: Der Flugplatz in Altenburg ist meiner Ansicht nach nicht mit dem 2006 geschlossenen "Luftverkehrskonzept für Mitteldeutschland" vereinbar. Denn dort heißt es: „Das Land Sachsen-Anhalt sowie die Freistaaten Thüringen und Sachsen vereinbaren, nur die unter 3.1 und 3.2 genannten Verkehrsflughäfen zu betreiben, und weitere nur […] auszubauen wenn dies aus regionalem Erfordernis unabdingbar ist“. In 3.1 und 3.2 sind nur die Flughäfen Erfurt, Dresden und Leipzig/Halle genannt, Altenburg nicht. Flughafenchef Grahmann kündigte aber 2008 an, es werde ein neues Terminalgebäude für 800.000 Euro errichtet, damit dann auch zwei Maschinen gleichzeitig abgefertigt werden könnten. Diese Maßnahme stellt eindeutig einen Ausbau dar und widerspricht somit dem Abkommen. Das Abkommen räumt Leipzig/Halle weiterhin eine exponierte Stellung im mitteldeutschen Flugverkehr ein und fordert eine Berücksichtigung der Interessen der Verkehrsflughäfen. Auch gegen diese beiden Punkte verstößt der Flugplatz in Altenburg a) durch seine räumliche Nähe zu Leipzig/Halle und b) durch seinen Werbenamen "Leipzig-Altenburg". Das Abkommen führt auch einige Zielstellungen auf, die Altenburg ebenfalls nicht erfült.
Warum wird Altenburgs einizgem Kunden, Ryanair, nicht angeboten, Erfurt anzufliegen. Altenburg könnte dann geschlossen werden. Der Flughafen Erfurt sollte dann in die Mitteldeutsche Flughafen Holding integriert werden. Im Gegenzug könnte sich Thüringen sich an der Mitteldeutschen Flughafen Holding, die bereits Dresden und Leipzig/Halle betreibt, beteiligen.
Mit freundlichen Grüßen,
Kühn
Sehr geehrter Herr Kühn,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Das Luftverkehrskonzept für Mitteldeutschland differenziert wie die nationale Gesetzgebung zwischen Verkehrsflughäfen und Verkehrslandeplätzen. In Mitteldeutschland existieren 4 Verkehrsflughäfen Erfurt, Leipzig/Halle, Dresden und Cochstedt. Weitergehend differenziert das Luftverkehrskonzept für Mitteldeutschland zwischen Verkehrsflughäfen und Internationalen Verkehrsflughäfen, an denen der Bund ein eigenes Interesse angemeldet hat. Hierzu gehören in Mitteldeutschland Erfurt, Leipzig/Halle und Dresden.
Der Leipzig-Altenburg Airport ist als Verkehrslandeplatz genehmigt. Insoweit ist es nicht verwunderlich, dass der Leipzig-Altenburg Airport im Luftverkehrskonzept für Mitteldeutschland nicht unter den Kapiteln 3.1 und 3.2 geführt wird. Vielmehr wird die Bedeutung des Leipzig-Altenburg Airport bereits innerhalb der Einführung besonders hervorgehoben. Die Länder haben vereinbart, ihren Bestand an Verkehrslandeplätzen zu erhalten und an den zukünftigen Bedarf anpassen. Die vorgesehene Maßnahme der Flugplatz Altenburg-Nobitz GmbH steht hierzu im vollen Einklang.
Der Freistaat Thüringen ist nicht Gesellschafter der Flugplatz Altenburg-Nobitz GmbH und hat somit keinen bzw. nur eingeschränkten Einfluss auf die Geschäftspolitik. Ryanair ist am Verkehrsflughafen Erfurt herzlich willkommen und hat in der Vergangenheit bereits die Flugstrecke nach London bedient. Ein Einfluss auf die Angebotsgestaltung von Ryanair wie z. B. die von Ihnen angesprochene Verlagerung an einen anderen Standort ist hingegen nicht gegeben.
Mit freundlichen Grüßen,
Gerold Wucherpfennig