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Gerold Wucherpfennig
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Frage von Marcel F. •

Frage an Gerold Wucherpfennig von Marcel F. bezüglich Verkehr

Schernberg besitzt noch immer keine optimale Möglichkeit nach einem schnellen Internetzugang via DSL. Was genau ist denn in einer neuerlichen Legislaturperiode Ihrerseits vorgesehen, um dieses Problem in den Griff zu bekommen. Aus der Tagespresse gingen mehrmals Informationen hervor, dass beim Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha Fördergelder beantragt werden können, wenn sich Gemeinden mit der Telekom über einen Vertrag einigen können. Kein schnellen Internetzugang zu haben, gleicht heute etwa der Tatsache, keinen Telefonanschluss zu haben.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Fromm,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ich gebe Ihnen völlig recht, ein stabiler Internetzuggang ist heute ein wichtiger Standortfaktor und ein Kriterium für Unternehmensansiedlungen und eine flexible Kommunikation im geschäftlichen wie im privaten Bereich.

Ich werde mich dafür einsetzen, die Ausstattung des ländlichen Raums mit Internetzugängen schnellstens voranzubringen, z.B. indem die vorhandenen Beratungs- und Fördermöglichkeiten des Landes optimal kommuniziert und genutzt werden bzw. entsprechende Informationsveranstaltungen für die vor Ort Verantwortlichen organisiert werden.

Durch die sogenannte "Frequenzbereichszulassungsverordnung" wurden auch auf Bundesebene schon wichtige Voraussetzungen für die Breitbandversorgung im ländlichen Raum geschaffen. Diese Verordnung wurde im Juni 2009 im Bundesrat unter Zustimmung Thüringens verabschiedet. Der Ausbau der Internetversorgung, insbesondere zur Versorgung des ländlichen Raumes, wird damit auch durch die Nutzung bislang besetzter Frequenzen möglich.

Es ist weiterhin richtig, dass beim Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Fördergelder beantragt werden können. Voraussetzung für die Mittelbeantragung ist jedoch nicht die Einigung mit einem bestimmten Anbieter, sondern die Durchführung des in den Fördervoraussetzungen beschriebenen Verfahrenswegs. Dazu gehört neben der durchzuführenden Erfassung der aktuellen Angebotssituation eine qualifizierte Bedarfserfassung als Grundlage des anschließend durchzuführenden öffentlichen Ausschreibungsverfahrens.

Die Förderung der Breitbandversorgung ländlicher Räume ist im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ mit einem Fördersatz von bis zu 90% möglich. Der Förderzeitraum ist auf die Jahre bis 2010 begrenzt. Landesweit stehen jährlich 883.000 € bereit. Gemeinden mit bis zu 10.000 Einwohnern können seit November 2008 Anträge bei den Ämtern für Landentwicklung und Flurneuordnung stellen.

Bei der Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen (LEG) stehen Experten des „Breitbandkompetenzzentrum Thüringen“ den Kommunen für die Beratung zur Seite.

Mit freundlichen Grüßen,
Gerold Wucherpfennig