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Gerold Wucherpfennig
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Frage von Gerd P. •

Frage an Gerold Wucherpfennig von Gerd P. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Wucherpfennig,

als Selbstständiger hatte ich die Wahl zwischen privat versichern oder freiwillig versichern. Ich habe mich damals für letzteres entschieden.
Nur bezahle ich derzeit mehr als ein Privatversicherter und erhalte nur die Leistung der gesetzlich Versicherten.
Weshalb? Ich zahle 100% Krankenversicherungsbeitrag und erhalte 50% Leistung. Auch wird hier nicht der reelle Verdienst berechnet sondern ein Pauschalbetrag angenommen.
Weshalb werden freiwillig Versicherte , die höhere Beiträge zahlen, nicht wie Privatversicherte behandelt oder bekommen zumindest bessere Leistungen ? Denn die Kassen nehmen durch uns mehr Geld ein.

Mit freundlichen Grüßen

Gerd Pfannmöller

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Pfannmöller,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die gesetzliche Krankenversicherung ist ein wesentlicher Teil des deutschen Solidarsystems. Die rechtlichen Grundlagen sind im Sozialgesetzbuch (SGB) und hier vor allem im SGB V geregelt. Die Höhe des Beitrags zur Krankenversicherung ist vom monatlichen Brutto-Einkommen abhängig.

Bei der Beitragsberechung für hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige wird grundsätzlich die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit berücksichtigt. Diese umfasst alle Einnahmen und Geldmittel, die jemandem zur Verfügung stehen, ohne Rücksicht auf ihre steuerliche Behandlung. Für hauptberuflich selbstständig Tätige wird immer der Wert der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung als beitragspflichtige Einnahme angesetzt. Sind die tatsächlichen Einnahmen geringer, kann auf Antrag die monatliche Beitragsbemessungsgrenze reduziert werden, mit der Folge, dass sich der monatliche Beitrag entsprechend vermindert.

Der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung ist im Wesentlichen im SGB festgelegt. Dabei wird bei den Leistungen kein Unterschied zwischen freiwillig gesetzlich Versicherten und Pflichtversicherten gemacht.

Die Höhe des Beitrags zur privaten Krankenversicherung hingegen ist nicht vom Einkommen abhängig, da private Krankenversicherungen den Beitragssatz primär nach Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand des Versicherten bemessen. Der Versicherte kann bei der privaten Krankenversicherung seinen Tarif nach Qualität der Leistungen auswählen. Die Private Krankenversicherung bietet verschiedene Tarife oder Tarifpakete an, aus denen der Versicherte seinen gewünschten privaten Versicherungsschutz individuell zusammenstellen kann.

Mit zunehmendem Alter steigen die monatlichen Beiträge bei den privaten Krankenversicherungen an, was bei gesetzlich Versicherten nicht der Fall ist. Zudem müssen Sie als privat Versicherter alle Leistungen, die Sie in Anspruch nehmen, vorab verauslagen und bekommen diese dann erst nach Abrechnung zurückerstattet. Im Gegensatz dazu werden bei den gesetzlich Versicherten immer die Leistungen erbracht, die medizinisch notwendig sind. Dies geschieht bei gleichbleibenden Beiträgen, auch wenn es sich um chronische Erkrankungen handeln sollte.

Mit freundlichen Grüßen
Gerold Wucherpfennig