Portrait von Gerold Otten
Gerold Otten
AfD
86 %
/ 7 Fragen beantwortet
Frage von Thomas M. •

Frage an Gerold Otten von Thomas M. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Otten,

in 18 europäischen Ländern gibt es bei der Organspende das Gesetz der Widerspruchslösung : Jeder ist Spender & wer nicht spenden will, kann widersprechen. In Deutschland sterben bei der momentanen Gesetzeslage deswegen jedes Jahr über 1000 Menschen auf der Warteliste. Was sagen sie zur Widerspruchslösung ?

Portrait von Gerold Otten
Antwort von
AfD

Sehr geehrter Herr M.,

die gegenwärtige Regelung besagt, dass eine Person zu Lebzeiten einer Organ- und Gewebespende zugestimmt haben muss. Andernfalls kommt eine Organspende nach dem Ableben der betreffenden Person nicht in Frage. Die von Ihnen angedeutete katastrophale Lage ergibt sich nicht aus einer mangelnden Spendenbereitschaft, sondern hat organisatorische, finanzielle und medizinische Gründe ( http://www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/organspende-in-deutschland-alles-was-sie-wissen-muessen-a-1187931.html ).
Ich halte die gegenwärtige Regelung für sinnvoll. Die Würde des Menschen bleibt dabei gewahrt. Bei einem fehlenden schriftlichen Widerspruch den Körper eines Verstorbenen als Ersatzteillager zu verwenden, ist mir nicht vermittelbar. Deswegen bin ich gegen eine sog. Widerspruchslösung. Wer sich seinen Mitmenschen über den Tod hinaus verpflichtet fühlt – und das ist die Mehrheit (Umfrage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, siehe den Spiegel-Artikel) – kann seine Bereitschaft zur Organspende auf seinem Organspendeausweis vermerken. Wir alle sind dadurch gezwungen, uns nicht nur mit dieser wichtigen Frage auseinanderzusetzen, sondern auch mit der Endlichkeit unseres Lebens.

Mit freundlichem Gruß
Gerold Otten

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Gerold Otten
Gerold Otten
AfD