Frage von Gerold B. • 12.07.2022
Antwort von Gero Hocker FDP • 06.01.2023
Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine Energiepreispauschale aus dem Dienstverhältnis, aus dem er eigentlich Arbeitslohn bezieht.
Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf eine Energiepreispauschale aus dem Dienstverhältnis, aus dem er eigentlich Arbeitslohn bezieht.
Auf Grundlage realitätsgetreuer Monitoringergebnisse muss ein regional differenziertes Bestandsmanagement erfolgen.
Meine Nebeneinkünfte wurden dem Deutschen Bundestag vorschriftsmäßig gemeldet und sind öffentlich einsehbar.
Nur wenn die Interessen, Standpunkte und die Einflussnahme verschiedener Akteure hinreichend klar sind, lässt sich ein Diskurs auf Augenhöhe führen und Entscheidungen treffen, die der gesamten Gesellschaft dienen.