
(...) Denn die gesetzlichen Regelungen wurden erst letztes Jahr vom Bund novelliert. So wurden die Indizierungskriterien präzisiert, eine Mindestgröße für die Alterskennzeichnung der USK eingeführt und der Katalog der indizierten schwer jugendgefährdenden Trägermedien erweitert. Außerdem hat eine Studie des Hans-Bredow-Instituts gezeigt, dass die gesetzlichen Regelungen ausreichend sind, nur die Implementierung mangelhaft ist. (...)