Frage an Gernot Erler von Markus M. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Erler
Aktueller Anlass meines Schreibens ist der am 5. Juni 2009 erfolgte Beschluss der Innenministerkonferenz der Länder, der ein "Herstellungs- und Verbreitungsverbot" von Action-Computerspielen vorsieht.
Dieser Beschluss ist eine Reaktion auf den entsetzlichen Amoklauf eines 17-jährigen Jugendlichen in Winnenden, der die Diskussion um die Wirkung von Computer- und Videospielen neu entfacht hat. (Vor-)schnelle Verbotsforderungen werden den vielschichtigen Aspekten solcher Ereignisse nicht gerecht, sondern verhindern ehereine gründliche Aufarbeitung- außerdem wurde keineswegs über Langzeitfolgen, wie z.B. Gefährdung von Arbeitsplätzen oder Schwächung der betroffenen Wirtschaftszweige, z.B. durch vermehrten Auslandsimport, um nur Beispiele zu nennen, gesprochen. Mit Bedauern stelle ich fest, dass die Debatte von Unkenntnis, Polemik, Unsachlichkeit und Vorurteilen geprägt ist, leider gerade aus den Reihen der Politik.
"Gewaltverherrlichende" Medien hingegen sind aus gutem Grund verboten. Doch ein prinzipielles Herstellungs- und Vertriebsverbot von Filmen und Videospielen für Erwachsene steht aus meiner Sicht im Widerspruch zu Artikel 5
unseres GG ("Eine Zensur findet nicht statt").
Vielmehr gilt es, Kinder und Jugendliche vor Inhalten zu schützen, die nicht für ihr Alter freigegeben sind.
2008 wurde das Jugendschutzgesetz noch einmal erweitert. Seit April 2003 versieht die USK Videospiele mit eindeutigen, auffälligen Alterskennzeichnungen; 5% der im Jahre 2008 geprüften Spiele sind auf Volljährige zugeschnitten und werden daher mit "Keine Jugendfreigabe" eingestuft. Diese Kennzeichnung ist ein hoheitlicher Verwaltungsakt durch die Obersten Landesjugendbehörden. Produkte, die den strengen Kriterien nicht genügen, werden nicht gekennzeichnet und können von der BPjM indiziert werden.
Versagen die Gesetze, so liegt es nicht an diesen, sondern an mangelnder Einhaltung und Aufklärung.
Wie also denken sie über den Beschluß?
Sehr geehrter Herr Meier,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 7. Juni 2009 zum Thema "Herstellungs- und Verbreitungsverbot von Action-Computerspielen".
Ich bin ebenso wie Sie gegen Aktionismus. Denn die gesetzlichen Regelungen wurden erst letztes Jahr vom Bund novelliert. So wurden die Indizierungskriterien präzisiert, eine Mindestgröße für die Alterskennzeichnung der USK eingeführt und der Katalog der indizierten schwer jugendgefährdenden Trägermedien erweitert. Außerdem hat eine Studie des Hans-Bredow-Instituts gezeigt, dass die gesetzlichen Regelungen ausreichend sind, nur die Implementierung mangelhaft ist.
Wo es also hakt ist die Umsetzung. Diese ist die Aufgabe der Innenminister der Länder.
Ich hoffe, dass ich Ihnen meine Meinung damit vermitteln konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Gernot Erler