Frage von Gerhard R. • 10.03.2006
Frage an Gerlinde Kuppe von Gerhard R. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Dr. Kuppe,
Kirchensteuernachzahlungen für Jahre nach einem Kirchenaustritt!
Die mit dieser Forderung konfrontierten Personen - meistens Ostdeutsche - konnten und können der berechtigten Auffassung sein, den Kirchen nicht mehr anzugehören - Einzelheiten unter www.kirchensteuern.de und www.humanismus.de.
Im Hinblick auf die Mitverantwortung der Länder frage ich Sie:
Wie werden Sie sich für die Kirchenopfer einsetzen?
Was werden Sie tun, um weitere Fälle dieser Art zu verhindern?
Sollten Eltern sicherheitshalber auf die Taufe verzichten?
Freundliche Grüße
Gerhard Reth
Antwort ausstehend von Gerlinde Kuppe SPD