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Frage von Gerhard R. •

Frage an Gerlinde Kuppe von Gerhard R. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Dr. Kuppe,

Kirchensteuernachzahlungen für Jahre nach einem Kirchenaustritt!

Die mit dieser Forderung konfrontierten Personen - meistens Ostdeutsche - konnten und können der berechtigten Auffassung sein, den Kirchen nicht mehr anzugehören - Einzelheiten unter www.kirchensteuern.de und www.humanismus.de.

Im Hinblick auf die Mitverantwortung der Länder frage ich Sie:
Wie werden Sie sich für die Kirchenopfer einsetzen?
Was werden Sie tun, um weitere Fälle dieser Art zu verhindern?
Sollten Eltern sicherheitshalber auf die Taufe verzichten?

Freundliche Grüße
Gerhard Reth

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