Frage von Gerhard R. • 10.03.2006
Frage an Gerlinde Kuppe von Gerhard R. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Dr. Kuppe,
Kirchensteuernachzahlungen für Jahre nach einem Kirchenaustritt!
Die mit dieser Forderung konfrontierten Personen - meistens Ostdeutsche - konnten und können der berechtigten Auffassung sein, den Kirchen nicht mehr anzugehören - Einzelheiten unter www.kirchensteuern.de und www.humanismus.de.
Im Hinblick auf die Mitverantwortung der Länder frage ich Sie:
Wie werden Sie sich für die Kirchenopfer einsetzen?
Was werden Sie tun, um weitere Fälle dieser Art zu verhindern?
Sollten Eltern sicherheitshalber auf die Taufe verzichten?
Freundliche Grüße
Gerhard Reth