Frage an Gerlinde Kuppe von Dipl.-Phys. Helmut G. bezüglich Umwelt
Sehr geehrte Frau Dr. Kuppe,
wie stehen Sie zur geplanten Müllverbrennungsanlage Halle(Lochau) ? Als Chemikerin müssten Sie über die gefährlichen Giftstoffe (Dioxine, PCB, Quecksilber, Arsen ec.), die eine solche MVA erzeugt und Mensch, Tier und Pflanzen in einem weitem Umkreis schädigt, informiert sein. Kennen Sie eigentlich alternative Müllbehandlungsvefahren wie das Kryorecycling-Verfahren von Prof. Rosin ? Was sagen Sie zu dem Skandal, dass der Müll von Halle täglich seit dem 01.06.05 (39 LKW-Container pro Tag) nach Bremerhaven gekarrt und dort verbrannt wird ? Angesichts der angespannten Feinstaubproblematik in Deutschland ein skandalöses Umweltverbrechen !
Mit besorgten Grüßen um unsere Umwelt
Helmut Gobsch
Sehr geehrter Herr Gobsch,
als Landtagsabgeordnete freue ich mich besonders, wenn Bürger ein so reges Interesse an kommunalen Vorhaben zeigen, wie ich es aus Ihrer Anfrage ersehen kann.
Der Bau der Thermischen Abfallbehandlungs- und -verwertungsanlage in Lochau erfolgt auf der Grundlage eines Stadtratsbeschlusses vom 12.12.2001.
Zielstellung war es unter anderem, die Sicherstellung der Müllentsorgung der halleschen Bürger auch nach dem Inkrafttreten des Ablagerungsverbotes von unbehandeltem Abfall (31.05.2005) zu moderaten Preisen zu gewährleisten. Durch nicht vorhersehbare gerichtliche Festlegungen verzögerte sich die gesamte Planungsschiene durch eine notwendige europaweite Ausschreibung. Es ist aber jetzt davon auszugehen, dass 2006 der Baubeginn erfolgt. Der Errichter hat sich vertraglich verpflichtet, während der Zeit von Juni 2005 bis zur Inbetriebnahme den halleschen Müll ohne Preisanhebung zu entsorgen. Wo und wie der Entsorger dies realisiert muss a) den Gesetzlichkeiten entsprechen und richtet sich b) auch nach seinen eigenen wirtschaftlichen Kalkulationen.
Sehr geehrter Herr Gobsch, wie Sie und ich wissen, haben wir in Deutschland sehr starke Richtlinien bzw. Gesetze hinsichtlich der Errichtung von Anlagen, die dem Anzeige- und Genehmigungsverfahren nach dem Immissionsschutzgesetz des Bundes unterliegen.
Das umfänglich durchgeführte Genehmigungsverfahren ist nach Sachlage erfolgreich abgeschlossen worden. Eine unzulässige Belastung der Umwelt gilt als ausgeschlossen. Das von Ihnen angeführte Kryorecycling-Verfahren (ein Kälteverfahren zur Rückgewinnung von Kunststoffen) deckt zum einen nur ein bestimmtes Spektrum ab und ist zum Anderen noch im Entwicklungsbereich der den "Praxiseinsatz" nicht gewährleistet
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gerlinde Kuppe