Frage an Gerhard Wenderoth von Ralf S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Wenderoth,
ich habe merhere Fragen an Sie und die anderen Kandidaten aus diesem Wahlkreis:
Die NPD hat sich wieder einmal mit ihren E-Mails als Rechtsradikale Partei geoutet und sie hat Unterschriften ihrer Kandidaten gefälscht! Warum wird die NPD also nicht endlich verboten?
In Stuttgart wurden Protestanten von der Polizei angegriffen und schwer verletzt ein Mann ist sogar blind. Ich habe seitdem Angst vor Polizisetn. Wird die Polizei hier auch so brutal sein wenn protestiert wird?
Soll "Doktor" Gutenberg seinen Job verlieren?
warum darf ich mit 17 noch nicht wählen?
Ralf Schmitt
Sehr geehrter Herr Schmidt
Zu 1. Warum wird die NPD also nicht endlich verboten?
Diese Frage kann ich Ihnen nicht beantworten, Politisch ist es gewollt, aber es gibt aus gutem Grund die Gewaltenteilung, und offensichtlich liegen der Staatsanwaltschaft nicht genügend Gründe vor um ein Verbot durzuführen. Das die Politik dies nicht bestimmen kann ist gut, aber in diesem Fall auch schmerzlich.
Zu 2. Gewalt bei Polizeieinsätzen
Polizisten dürfen bei einem Einsatz gegen Demonstranten keinen Gewalt anwenden. Punkt. Die Verantwortlichen müssen vor Gericht und verurteilt werden.
Zu 3. Soll Gutenberg seinen Job verlieren?
Bei dieser Frage bin ich hin und hergerissen. Soll jemand seinen Job verlieren der vor 6 Jahren, vor seinem Job als Verteigungsminister, sich seinen Doktor erschlichen hat? Hat der Dr. etwas mit seinem Amt zu tun ? Hätten der Doktovater und die Uni nicht schon die Reißleine ziehen müssen. Tragen Sie eine Mitschuld, den wenn es so offensichtlich war hätten sie es bereits merken müssen. Wollte die Uni das er Doktor wird?
Rein aus dem Bauch sage ich wer in seinem Amt gelogen hat muss gehen, da er als Verteidigungsminister über seine Doktorarbeit gelogen hat muss er gehen. Hätter er gleich gesagt, die habe ich schreiben lassen, sprich als Minister die Wahrheit gesagt, hätte ich gesagt er darf beleiben.
Zu 4.
Ich bin für das Wahlrecht mit 16 bei Landtags und Kommunalwahlen.