Frage an Gerhard Schick von Jane S. bezüglich Jugend
Sehr geehrter Herr Dr. Schick,
aus welchem Grund wird Kindergeld auf die Leistungen zur Sicherung des
Lebensunterhalts nach dem SGB II angerechnet?
Mit freundlichen Grüßen
Jane Steffens
Sehr geehrte Frau Steffens,
grundsätzlich werden alle Einkünfte bei der Berechnung des Regelsatzes von ALG II bzw. Sozialgeld berücksichtigt, dazu zählt auch das Kindergeld (siehe §11 Abs. 1 des SGB II). Das ist insofern konsequent, als dass es ungerecht wäre, wenn Menschen, die noch Kindergeld beziehen, deutlich besser gestellt würden, als diejenigen, die über dieses Alter bereits hinaus sind.
Aus diesem Grund finde ich diese konkrete Regelung richtig – nicht aber die Leistungen nach dem SGB II insgesamt. So halte ich die Hartz-IV-Regelsätze für deutlich zu niedrig und halte eine sofortige Erhöhung auf armutsfeste 420 Euro pro Monat für notwendig. Auch die materielle Situation von unter 18-Jährigen ist alles andere als befriedigend: Wir Grüne schlagen daher eine Kindergrundsicherung in Höhe von 330 Euro vor. Ich bin außerdem überzeugt davon, dass wir langfristig ein Grundeinkommen brauchen, das ein menschenwürdiges Auskommen in jeder Lebenslage garantiert. Es lässt sich jedoch nicht von heute auf morgen, sondern nur schrittweise einführen. Daher habe ich ein Konzept für ein „modulares Grundeinkommen“ vorgelegt, das Sie auf meiner Homepage unter dem Punkt „Grundeinkommen“ finden und nachlesen können. Über Ihr Interesse daran würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Schick