Frage an Gerhard Schick von Thomas Mohr (GdP-Vorsitzender M. bezüglich Innere Sicherheit
1) Die Besoldung der Polizistinnen und Polizisten wurde in der Vergangenheit deutlich nach unter gesenkt. Nun liegt ein weiteres „Reformpapier“ auf dem Tisch, welches auch unter der Bezeichnung „Eckpunktepapier“ bekannt ist. Damit sollen angeblich die Leistungselemente der Beamtenbesoldung gestärkt werden, tatsächlich wird nicht nur die Besoldung, sondern auch die Altersversorgung drastisch gesenkt. Soll dies ihrer Meinung nach so umgesetzt werden ? Wie will man Leistung bei der Polizei messen ?
2) Die Diskussion nach einer Verlängerung der Lebensarbeitszeit nimmt immer mehr zu. Sind sie der Meinung, dass eine Anhebung auf 67 Jahre wirklich sinnvoll ist. Polizeibeamtinnen und - beamte haben eine vorgezogene Altergrenze von 60 Jahre. Soll diese aus guten Gründen eingeführte Altersgrenze ihrer Meinung nach auch angehoben werden?
Sehr geehrter Herr Mohr,
das Strukturreformgesetz, das das Eckpunktepapier umsetzen soll, ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Hier werden wir uns insbesondere für eine leistungsgerechte Bezahlung einsetzen, bei der die Bewertung der Leistung für die Bediensteten transparent ist. Aber sie haben Recht: Eine leistungsorientierte Bezahlung wird sich nur bewähren, wenn gemeinsam mit den Beschäftigten gerechte Beurteilungskriterien hierfür entwickelt werden. In der Privatwirtschaft gibt es da ja auch sehr unterschiedliche Modelle der Leistungsorientierung, die nicht nur auf die Anzahl verkaufte Versicherungspolicen oder ähnliche Output-Größen abstellen.
Die Erhöhung der Lebensarbeitszeit für die Bundespolizei haben wir bislang nicht diskutiert. Ich stimme mit Ihnen überein, dass man beim Renteneinstiegsalter nicht alle Berufe über einen Kamm scheren kann. Ich könnte mir vor diesem Hintergrund vorstellen, dass unser Plan, eine größere Flexibilität im Verlauf des Arbeitslebens, z.B. durch Sabbatjahre zu erreichen, gerade auch für PolizistInnen attraktiv ist.
Viele Grüße
Gerhard Schick