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Gerhard Schick
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Frage von Gabriele G. •

Frage an Gerhard Schick von Gabriele G. bezüglich Gesundheit

sehr geehrter Herr Schick

Mich würde Ihre persönliche Meinung dazu interessieren, wie die Versorgung von Patienten mit mediz. Cannabisprodukten gewährleistet werden kann.
Seit Jahren häufen sich die positiven Forschungsergebnisse.
Cannabis wirkt erwiesenermaßen gegen Schmerzen, Anorexie, verschiedene Symptome der Multiplen Sklerose, spastische Erkrankungen, Übelkeit bei Chemotherapie. Die Liste wäre lange fortzusetzen. (mehr Informationen finden Sie bei http://www.cannabis-med.org/home.htm)
Während Patienten in Holland sich Cannabis verschreiben lassen und in der Apotheke abholen können, und die Firma Bayer für Kanada die Zulassung für ein Cannabisspray für Multiple-Sklerose-Patienten bekam, werden Patienten hierzulande immer noch strafrechtlich verfolgt.
Die jetzige Bundesregierung hat ihr Versprechen, Cannabis-Medikamente zugänglich zu machen, nicht gehalten.
Allein in Mannheim liefen in diesem Jahr 2 Strafverfahren gegen Multiple-Sklerose-Patienten, die ihre Symptome mit dieser Pflanze behandelten.
Wie lange sollen Patienten noch darunter leiden, dass niemand in der Politik den Mut hat, dieses "heisse Eisen" anzufassen und endlich eine gesetzliche Regelung zu schaffen, die die medizinische Verwendung von Cannabis von der Strafverfolgung ausnimmt? Eine Sache, die meines Erachtens nur noch in den
Köpfen von Politikern ein "heißes Eisen" ist. Ich habe im wirklichen Leben noch niemanden getroffen, der die Strafverfolgung von Patienten deswegen nachvollziehen kann.
Auch die Justiz folgt dieser politischen Haltung nicht.
Der eine der beiden Patienten in Mannheim, wurde wegen gerechtfertigtem Notstand freigesprochen und das Oberlandesgericht sagte in seiner Presseerklärung zum Revissionsurteil zum gleichen Fall
"dass eine Rechtfertigung nach § 34 StGB grundsätzlich in Betracht kommt, wenn Betäubungsmittel zur Abwendung schwerer Gesundheitsbeeinträchtig-ungen eingenommen werden." Zur Begründung eines rechtfertigenden Notstandes nach § 34 des Strafgesetzbuches reiche es aus, dass durch das angewandte Mittel "die erfolgreiche Abwendung des Schadens nicht ganz unwahrscheinlich sei".
Wie ist Ihre Position zu dieser Frage?

freundliche Grüße
Gabriele Gebhardt

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Gebhardt,

in der Tat, diese Verfahren gegen Menschen, die Cannabis-Produkte als Medikamente brauchen, sind schwer nachvollziehbar. In unserem Wahlprogramm heißt es "Wir wollen eine rationale Drogenpolitik" - das heißt für mich z.B., dass eine medizinische Nutzung auch über Notstände hinaus nicht blockiert wird - und "Bei weichen Drogen wie Cannabis
wollen wir unter Berücksichtigung des Jugendschutzes eine legale Abgabeform wie in den Niederlanden ermöglichen". Das geht noch deutlich über die medizinische Nutzung hinaus. Diese Positionen sind auch meine persönlichen. Bei allen Gesundheitsrisiken auch des Cannabis-Konsums muss man doch sehen, dass im Vergleich zu den legalen Drogen Tabak und Alkohol eine Kriminalisierung von Cannabis nicht gerechtfertigt ist.

Wieso hier in den letzten Jahren zu wenig geschehen ist? Ich habe den Eindruck, dass ist eines der Themen, wo ideologische Debatten uns in Deutschland im Weg stehen, sinnvolle Lösungen zu treffen. Die Grenzlinie zwischen Drogen und Medikamenten, zwischen legalen und illegalen Substanzen ist zugleich eine von ideologischen Grabenkämpfen. Da hat die rot-grüne Bundesregierung zwar einiges getan, um diese Situation zu überwinden (Drogenpolitik ist jetzt Teil der Gesundheitspolitik, nicht
der Innenpolitik; Prävention zielt nun auch auf die legalen Drogen Tabak und Alkohol). Die SPD hat aber eine andere Cannabis-Politik, u.a. bei der Umsetzung von Verfassungsgerichs-Vergaben blockiert oder verzögert. Die Nutzung von Cannabis als Medizin gelang es uns zwar, in den Koalitionsvertrag zu schreiben, aber in der Regierungsarbeit haben wir entsprechende arzneimittelrechtliche Regelungen gegen die SPD nicht erreicht. Wir Grüne wollen da in der nächsten Legislaturperiode
weiterkommen.

Viele Grüße

Gerhard Schick