Frage an Gerhard Schick von Jens B. bezüglich Innere Sicherheit
Wie ist der anscheinend bevorstehende Kampfeinsatz ("Die Bundesregierung will Anfang Februar entscheiden, ob sie der Bitte der Nato nachkommt – ein Ja gilt aber als sicher." aus www.tagesschau.de, 29.01.08) mit dem Grundgesetz vereinbar?
Sehr geehrter Herr Bings,
nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 12. Juli 1994 darf sich die Bundesrepublik im Rahmen im Rahmen kollektiver Sicherheitssysteme, wie NATO oder Vereinte Nationen, an bewaffneten Einsätzen beteiligen. Somit ist der Einsatz der Bundeswehr im Norden Afghanistans verfassungskonform. Darunter fällt auch der Einsatz einer Bundeswehreinheit als Quick Reaction Force. Diese wäre eine schnelle Eingreiftruppe, um in Not geratene ISAF-Soldaten zu retten, und darf nur in Ausnahmefällen außerhalb des Nordens eingesetzt werden. Auch ein Einsatz im Süden wäre verfassungskonform. Und diesen forderte US-Verteidigungsminister Gates von der Bundesrepublik. Aus verfassungsrechtlichen Gründen wäre ein Einsatz der Bundeswehr im Süden Afghanistans also in Ordnung. Nicht aber aus politischen Gründen: Afghanistan braucht nicht immer mehr vom Gleichen, also mehr und mehr Soldaten, sondern endlich eine funktionierende Wiederaufbaustrategie, bei der die internationale Gemeinschaft und die Afghanen wirkungsvoll zusammen arbeiten. So muss die Aufbauhilfe von 100 auf 200 Mio. Euro verdoppelt und die afghanische Polizei endlich ausreichend ausgestattet werden. Damit wäre Afghanistan mehr geholfen als mit der Entsendung deutscher Soldaten in den Süden. Ich lehne einen Einsatz deutscher Soldaten im Süden deshalb ab.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Schick