Frage an Gerhard Schick von Armin A. bezüglich Soziale Sicherung
Hallo Herr Dr. Schick. Da ´Familie und Senioren´ nicht Ihr Fachbereich ist, dürfen Sie die Anfrage innerhalb der GRÜNEN gern weiterreichen:
Meine rüstige Mutter (80 Jahre alt) klagt seit Jahren, ROT-GRÜN hätte ihr die ´Alterszulage´ (ca. 59 Euro) u.a. weggenommen und sie hätte dadurch seitdem unter´m Strich statt 817 nur noch 770 Euro Gesamteinkommen (Rente+Wohngeld+Sozialhilfe) monatlich. D.h. Ihr wurden nach allerlei Änderungen im Sozialrecht ca 50,- Euro monatlich weggenommen, obwohl sie eh schon wenig hatte!
Soweit ich mich erinnere, wurde damals diskutiert die Rentner an den Einkommenskürzungen genauso zu beteiligen, wie die anderen gesellschaftlichen Gruppen - dies aber sozialgerecht vorzunehmen und deshalb die unteren Einkommensgruppen zu verschonen.
1.Frage: Wie kann es sein, daß einer Rentnerin von Ihren 817 Euro ganze 47 Euro weggenommen werden, obwohl sie eh schon nicht viel ´Taschengeld´ übrig hatte, nach Abzug von Miete und Lebenshaltungskosten?! (oder hat mal wieder unser unrühmliches Landratsamt HD unter dem wenig ehrenwerten Herren Schütz ihr Unwesen getrieben?, ... was ich aber in dieser Sache jetzt nicht glauben kann)
2.Frage: Wundern Sie sich nicht, daß ROT-GRÜN bei Wahlen verliert, wenn eine solch große Gruppe wie die Rentner dermaßen ´naß gemacht´ werden!? (...nicht daß ich dagegen wäre auch die Rentner mit in Verantwortung zu nehmen, aber so krass bei Geringeinkommen zuzulangen ist schon extrem fies, finde ich)
3.Frage: Verdient eine solche Politik das Word ´Sozial´, die es zuläßt, daß Menschen trotz einem Leben in harter Arbeit (im Krieg in Danzig und in Internierung Dänemark war sie Lazarettschwester, danach ´Hausfrau´ eines unglücklich Selbständigen und Mutter von 4 Kindern) hinterher die ´Arschkarte´ gezeigt bekommen ... und denen man dann von Ihrer MiniRente dann noch fast 50 Euro ´klaut´ ... als solidarischer Beitrag zum ´Gürtel-enger-schnallen´?!?
Sehr geehrter Herr Ackermann,
leider fällt es mir schwer, konkret auf Ihre Frage einzugehen, da ich nicht nachvollziehen kann, um was es sich bei der von Ihnen erwähnten "Alterszulage" handelt bzw. gehandelt hat. Denn dieser Begriff existiert so offiziell im Zusammenhang mit sozialen Leistungen für Ältere nicht. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie dies genauer ausführen könnten und mir mitteilen, wie der genaue Name dieser Komponente der Rentenzahlung hieß (gerne auch per direkter E-Mail an gerhard.schick@bundestag.de ).
Ich will aber auch zu Ihrer Kritik an der rot-grünen Rentenpolitik Stellung nehmen. Im Ansatz halte ich die rot-grünen Sozialreformen für richtig, dies sollte uns aber nicht davon abhalten, gemachte Fehler zu erkennen, zu benennen und -- wenn möglich -- zu korrigieren. Ich bestreite also nicht, dass im Rahmen der von der rot-grünen Koalition verabschiedeten Agenda 2010 soziale Härten entstanden sind, auch bei den Rentnerinnen und Rentnern. Was wir jedoch zum Beispiel geschafft haben ist, gemeinsam mit der SPD die "Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung" einzuführen. Diese Leistung ist eine erste Antwort auf das Problem der Altersarmut, weil Bürgerinnen und Bürger, die ihr Existenzminimum nicht aus eigener Kraft sichern können, Anspruch auf diese Leistung haben.
Dennoch bin ich der Meinung, dass der Schutz vor Armut in der Rentenversicherung nicht ausreichend ist. Deswegen stehe ich zur Grünen Forderung, die Gesetzliche Rentenversicherung so fortzuentwickeln, dass jede und jeder individuell sicher vor Armut geschützt ist. Dafür müssen zum einen Menschen, die heute nicht ausreichend gesichert sind, in den Schutz der Sozialversicherung einbezogen werden. Und zum Zweiten muss im Alter dafür gesorgt werden, dass -- unabhängig vom konkreten Erwerbsverlauf -- niemand in die Altersarmut geraten kann. Deshalb bin ich für eine Garantierente, ähnlich wie sie in Schweden existiert. Damit will ich erreichen, dass es Versicherten möglich wird, eine Rente über Grundsicherungsniveau zu erhalten.
Nicht zuletzt wollen wir die ergänzende Vorsorge stärken, indem für jede Bürgerin und jeden Bürger ein so genanntes "Altersvorsorgekonto" eingerichtet wird. Das darauf eingezahlte Vermögen soll bis zu einer Höhe von 3000 Euro im Jahr von der Steuer freigestellt werden und außerdem von der Anrechnung auf ALG II-Leistungen ("Hartz IV") freigestellt sein -- denn eine vorübergehende Notlage darf nicht dazu führen, dass Vermögen, das als Vorsorge fürs Alter gedacht ist, im Fall von Arbeitslosigkeit aufgezehrt werden muss.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Schick