Frage an Gerhard Schick von Roland F. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Dr. Schick,
derzeit werden u.a. auch in Mannheim Umweltzonen festgelegt in denen man sein Fahrzeug nur mit einer der bekannten 3 Plaketten bewegen darf. Wie Sie weiterhin wissen, wird der Steuerzahler zunehmend mit immer neueren Abgaben -welchen Namens auch immer und für welchen Zweck auch immer- geplagt. Dies gilt auch auch z.B. für körperbehinderte Frührentner mit dem Behindertenmerkmal "ag" (aussergewöhnlich gebehindert) , die aufgrund der Rollstuhlgebundenheit auf ein Kraftfahrzeug angewiesen sind um die Dinge des gewöhnlichen Lebens, aber auch notwendige Arztbesuche vornehmen zu können.
Diese -vom Schicksal schon genug gebeutelten Menschen- sollen nun nach dem Willen des Gesetzgebers die Umweltzonen nicht mehr befahren dürfen, sofern ihr Fahrzeug den Erfordernissen, die den Erhalt einer Feinstaubplakette ermöglichen, nicht genügen.
Es erscheint mir geradezu unsozial, wenn diesen Mitmenschen der Weg in die Stadtzentren gesperrt wird.
Nicht viele dieser Bürger haben nun mal überflüssiges Geld um sein Fahrzeug umzurüsten,so überhaupt dieTechnik zur Verfügung steht, z.B. Tauschrusspartikelfilter für die überwiegend alten Fahrzeuge, von der Neuanschaffung eines Fahrzeuges ganz zu schweigen.
Wäre es angesichts der beschränkten Anzahl dieser Fahrzeuge nicht wieder mal geboten, das in der Politik seit geraumer Zeit verlorengegangene soziale Gewissen neu zu entdecken und den betroffenen Menschen im Rahmen einer Ausnahmeerlaubnis Zugang zu den Umweltzonen zu gestatten.
Aufgrund der geringen Anzahl Betroffener sollte hier keine nennenswerte Umweltmehrbelastung zu verzeichnen sein.
Ich bitte Sie, hier Ihren Einfluss in Mannheim geltend zu machen,
besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit,
Roland Fath
Sehr geehrter Herr Fath,
vielen Dank für Ihre email zum Thema Einfahrtverbot in Innenstädte wegen Umweltzonen. Ich kenne die Debatte um Sonderregeln für Youngtimer oder Oldtimer bei Umweltzonen. Letztendlich muss jede Kommune dies selbst entscheiden. Der Bundesgesetzgeber ist hier nicht gefordert. Ich gebe allerdings zu bedenken, dass eine Vorschrift, die für bestimmte Fahrzeuggruppen Sonderregelungen vorsieht, nach und nach ausgehöhlt wird und damit ihren Sinn verfehlt. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass ich mich nicht für entsprechende Sonderregelungen einsetzen werde.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Schick