Frage an Gerhard Schick von Otto R. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Schick,
mich interessiet Ihre Einstellung zu Rüstungsexporten.
Setzen Sie sich im Falle Ihrer Wahl dafür ein, dass der Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern grundsätzlich verboten und dieses Verbot in Artikel 26 Abs. 2 des Grundgesetzes festgeschrieben wird?
Setzen Sie sich im Falle Ihrer Wahl dafür ein, dass konkrete Ausfuhr- und Kontrollregelungen in einem einheitlichen und restriktiven Rüstungsexportkontrollgesetz zusammengeführt werden?
Setzen Sie sich im Falle Ihrer Wahl – angesichts der besonders hohen Opferzahlen durch Kleinwaffen – für ein vollständiges Exportverbot von Kleinwaffen und der zugehörigen Munition aus Deutschland ein?
Setzen Sie sich im Falle Ihrer Wahl für ein vollständiges Verbot der Lizenzvergabe ein, um die unkontrollierte Produktion und Weiterverbreitung von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern zu unterbinden?
Setzen Sie sich im Falle Ihrer Wahl für ein Verbot von staatlichen Bürgschaften für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern ein, damit nicht weiterhin Rüstungsexporte durch Steuergelder abgesichert werden?
Schöne Grüße
O. R.
Sehr geehrter Herr R.,
vielen Dank für Ihre Fragen. Gerne beantworte ich diese wie folgt:
1. Wir wollen Rüstungsexporte an strenge Kriterien knüpfen und dadurch massiv begrenzen. Wir meinen, die Formulierung des Art. 26 Abs. 2 im Grundgesetz, der sich zum Export von Kriegswaffen verhält, ist hinreichend konkret formuliert. Er setzt die sprachlich höchsten Hürden. Es handelt sich um ein generelles Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Deswegen würden wir nicht den – umständlichen und wenig aussichtsreichen – Weg einer Grundgesetzänderung beschreiten wollen. Wir wollen auf gesetzlichem Wege den Export begrenzen, indem wir die bisher unverbindlichen Kriterien der „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ endlich verbindlich machen. Dazu dient ein Rüstungsexportkontrollgesetz.
2. Das ist genau unser Ziel. Die Forderung nach einem Rüstungsexportkontrollgesetz erheben wir seit Jahren. Es würde die bisher unverbindlichen Kriterien der „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ gesetzlich verankern und damit auch einklagbar machen. Wir haben dazu vielfältige politische Initiativen gestartet (s. BT-Drucksache 18/4940 „Eckpunkte für ein Rüstungsexportkontrollgesetz“; Fraktionsbeschluss vom 28.2.2012 „Ein neues Rüstungsexportgesetz“; Flyer „Tödlicher Export“)
3. Ein Rüstungsexportkontrollgesetz würde unserem Verständnis nach genau das bewirken: Kleinwaffen und auch die dazugehörige Munition gelangen nicht mehr in die Hände von unzuverlässigen Endabnehmern. Auch wir sehen die verheerenden Opferzahlen, die mit Kleinwaffen angerichtet werden und haben das z.B. im Falle der unrechtmäßigen Lieferungen an Mexiko breit kommentiert und thematisiert. Derartige Lieferungen darf es nicht mehr geben. Die gesetzlichen Kriterien eines Rüstungsexportkontrollgesetzes würden das ausschließen. Damit wäre ein umfassendes Exportverbot erreicht. Ein generelles Verbot hingegen würde die Möglichkeit ausschließen, Verbündete oder UN-Friedensmissionen ausstatten zu dürfen. Diese wenigen und begründeten Ausnahmefälle wollen wir nicht pauschal ausschließen.
4. Ja. Einmal vergebene Lizenzen stellen ein unwiederbringliches Proliferationsrisiko da. Das sehen wir an den Lizenzen, z.B. zum Nachbau von G3-Sturmgewehren, die von vorherigen Bundesregierungen vergeben wurden. Auch der Endverbleib ist auf diesem Wege nicht wirklich kontrollierbar. Wir fordern daher schon lange einen Stopp der Vergabe von Lizenzen.
5. Ja. Das ist auch seit Jahren eine Forderung von uns: keine Vergabe von Hermes-Bürgschaften für Rüstungsexporte.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Schick