Frage an Gerhard Schick von BERND A. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Dr. Schick,
mit dem beschlossenen Investmentsteuerreformgesetz hat die sogenannte GroKo vor wenigen Monaten einem Systemwechsel bei der Besteuerung von Investmentfonds zugestimmt, der ab 01.01.2018 Anwendung findet. Demnach werden die Investmentfonds künftig nicht mehr nur beim Anteilseigner besteuert, sondern auch bereits auf Fondsebene. Dabei werden nunmehr auch solche Erträge jährlich besteuert, die bisher dem sogenannten Thesaurierungsprivileg unterfielen und erst bei der gegebenenfalls Jahrzehnte späteren Veräußerung der Anteile steuerlich erfasst wurden; zudem wird eine jährliche Mindestbesteuerung von Fondsanlagen auch bei fehlendem Ertrag eingeführt. Neben dieser Steuererhöhung fällt die bisherige Steuerfreiheit von Fonds weg, die vor 2009 erworben worden sind. Zwar gilt dies erst für Wertsteigerungen ab 2018 und ab 100.000 € Gewinn und wird somit nur einige betreffen, die mit entsprechenden Kapitalanlagen ihre Altersvorsorge aufbauen müssen. Doch auch das ist eine Steuererhöhung, die ab 2018 greift.
Hat Ihre Fraktion diesem Entwurf seinerzeit zugestimmt? M. E. ist nämlich eine weitere Bestrafung von denjenigen, die sich ein mehr oder weniger großes Vermögen ansparen möchten und somit eine begrüßenswerte niedrige Zeitpräferenzrate aufweisen, schwerlich zu rechtfertigen und setzt langfristig das falsche Signal.
Beste Grüße
Bernd Anders
Sehr geehrter Herr Anders,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.
Um direkt auf Ihre Frage zu antworten: Die Bundestagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat sich in der Abstimmung zum Investmentsteuerreformgesetz enthalten. Hier wurden wichtige, wenn auch teilweise noch unzureichende, Schritte gegen Steuergestaltung im Bereich von Cum/Cum gemacht. Bei den Umgehungsmöglichkeiten innerhalb von Konzernen ist eine wichtige Verbesserung erreicht worden.
Einige wichtige Punkte werden durch den Gesetzentwurf allerdings nicht adressiert. Darunter fällt die Wertpapierleihe. Kritisch sehen wir außerdem, dass die Fondsanlage gegenüber der Direktanlage in vielen Fällen privilegiert wird. Dies ist für uns nicht begründbar. Anlass zur Kritik gibt außerdem die Mehrbelastung für Kleinanleger. Diese ist angesichts der Begünstigung von institutionellen und großen Privatanlegern für uns nicht vertretbar.
Beste Grüße
Gerhard Schick