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Gerhard Schick
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Frage von Martin F. •

Frage an Gerhard Schick von Martin F. bezüglich Recht

Guten Tag Herr Schick,

laut der FAZ² finden in Deutschland so gut wie keine Abschiebungen statt. Wie ist der deutsche Staat so unfähig, diese unerwünschten Personen abzuschieben.

Was planen Sie für die Zukunft um Abschiebungen effektiver und schnell durchzuführen?

So kann es natürlich nicht weiter gehen.

MfG

² http://www.faz.net/aktuell/politik/fluechtlingskrise/sichere-herkunftslaender-kaum-abschiebungen-nach-nordafrika-14291253.html

Portrait von Gerhard Schick
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Guten Tag Herr Hoch,

die Abschiebungen hatten sich im Jahr 2015 im Vergleich zum Jahr 2014 etwa verdoppelt. In den ersten zwei Monaten dieses Jahres wurden 4.500 Menschen aus Deutschland zurückgeführt. Das sind mehr als doppelt so viele, wie im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Für interessanter halte ich allerdings die Zahlen zur freiwilligen Rückkehr: Im Jahr 2015 lag diese Zahl bei 37.200 Personen (im Vergleich zu 22.400 Abschiebungen im Jahr 2015) und im ersten Quartal 2016 kehrten 14.100 Personen freiwillig in die jeweiligen Herkunftsländer zurück. Es sind also in diesem Jahr deutlich mehr freiwillige Rückkehrer zu erwarten.

Für den Vollzug der ausreisepflichten Asylantragsteller sind die Länder zuständig. Die Zahlen können also für jedes Bundesland variieren. Wir Grüne sind der Meinung, dass die freiwillige Ausreise immer Vorrang vor der zwangsweisen Rückführung haben sollte. So ist eine Rückkehr in Würde möglich, die im Regelfall für die deutschen Behörden günstiger und mit weniger Aufwand verbunden ist. Im Idealfall ist die freiwillige Rückkehr auch mit einer Existenzförderung im jeweiligen Herkunftsland verbunden, was Vorteile für alle Beteiligten hat.

Ihre deutliche Kritik hinsichtlich der angeblich zu langsamen Abschiebung von Asylbewerbern halte ich vor dem Hintergrund der oben genannten Fakten für nicht angemessen. Von "unerwünschten Personen" zu sprechen halte ich darüber hinaus für falsch. Vielmehr handelt es sich bei ausreisepflichtigen Asylbewerbern um Menschen, die aufgrund ihres rechtlichen Status nicht in Deutschland bleiben dürfen.

Beste Grüße
Gerhard Schick