Frage an Gerhard Schick von Hans-Ulrich Dr. M. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Dr. Schick,
als Apotheker interessiert mich die Frage, ob es stimmt, dass ausländische Versandapotheken (Holland) für rezeptpflichtige Arzneimittel, die an inländische GKV-Patienten geliefert werden, keine Umsatzsteuer an deutsche Finanzämter abführen. Laut Fachpresse (https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2016/03/30/wer-zahlt-die-umsatzsteuer) wird derzeit durch niederländische Versandapotheken überhaupt gar keine Umsatzsteuer (!) abgeführt. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen aber Bruttobeträge (incl. Umsatzsteuer).
Die gezahlte Umsatzsteuer der gesetzlichen Krankenkassen wäre somit ein Extra-Bonus für die Versandapotheken im Ausland. Deutsche Steuerzahler erleiden allerdings einen sehr großen finanziellen Schaden, wenn der deutsche Fiskus umgangen wird und nur inländische Apotheken Umsatzsteuer für GKV Arzneimittel zahlen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hans-Ulrich Müller
Sehr geehrter Herr Müller,
vielen Dank für Ihre Frage und Ihren Hinweis. Ich habe mich dazu mit meinem Kollegen Thomas Gambke besprochen, der in der Fraktion für solche Fragen zuständig ist. Ich kann Ihnen nun folgendes mitteilen. Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen gilt auch für ausländische Versandapotheken die „Lieferschwelle“ gemäß § 3c Abs. 3 UStG (es wird die Umsatzsteuer des ausländischen Staates, in dem die Versandapotheke ansässig ist, erhoben). Der derzeitige Steuersatz für Medikamente in den Niederlanden beträgt 6%. Ich gehe davon aus, dass Versandapotheken diese Lieferschwelle aber regelmäßig überschreiten und somit nach deutschem Recht umsatzsteuerpflichtig sein müssten. Beauftragt der Käufer eines Medikaments allerdings einen Spediteur um seine Medikamente "abzuholen", gilt die Regelung, dass das Medikament in dem jeweiligen Land verkauft wurden und dort auch besteuert werden müssen (in diesem Fall die Niederlande). Dann fällt wiederum auch nur ein Steuersatz von 6% an.
Prinzipiell halte ich und meine Fraktion den Steuerwettbewerb in der EU für nicht effizient. Meine Fraktion und ich setzen uns deshalb schon seit langem für harmonisierte umsatzsteuerliche Regeln in der EU ein, die das von Ihnen benannte Problem an der Wurzel packen würden. Eine Versandapotheke würde dann einen einheitlichen Steuersatz zahlen, unabhängig von ihrem Sitz, und würde nicht durch den Steuerwettbewerb innerhalb der EU profitieren können.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage beantworten.
Beste Grüße
Gerhard Schick