Frage an Gerhard Schick von Benjamin L. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Dr. Schick,
ich bin Fluglotse und als solcher bei der DFS GmbH beschäftigt. Aufgrund der gestiegenen Terrorgefahr in Deutschland wurden nun die Zugangskontrollen zu unserem Gelände verschärft, denn "die DFS gehört in der Bundesrepublik zu den kritischen Infrastrukturen." (Nachricht Geschäftsführung)
Ein einzelner privater Wachmann soll nun also die DFS in Karlsruhe schützen in dem er Ausweise am Eingang kontrolliert. Für andere Dienststellen kann ich nicht sprechen, es wird dort aber nicht viel anders aussehen. Nun zu meiner Frage:
Warum wird diese schützenswerte Infrastruktur nicht stärker geschützt? Warum macht das ein privates Unternehmen und nicht die Polizei? (egal ob lokale, Landes- oder Bundespolizei) Schließlich ist "die DFS Deutsche Flugsicherung GmbH als beliehenes Unternehmen Teil der Luftverkehrsverwaltung des Bundes (Art. 87d GG). Sie befindet sich im ausschließlichen Eigentum der Bundesrepublik Deutschland, die durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) vertreten wird." (Wikipedia)
Mit freundlichen Grüßen
Benjamin Liebe
Ich habe diese Frage auch an Herrn de Maizière als den zuständigen Minister fürs Innere, an Herrn Dobrindt als Minister für Verkehr und Infrastruktur und an die anderen Abgeordneten meines Wahlkreises geschickt (Stefan Rebmann, Michael Schlecht und Dr. Egon Jüttner)
Sehr geehrter Herr Liebe,
vielen Dank für Ihr Schreiben, in dem Sie Ihre Sorge um die Sicherheit der Gebäude der Deutschen Flugsicherung zum Ausdruck bringen. Die Vergabe entsprechender sicherheitsrelevanter Leistungen durch die öffentliche Hand an private Dienstleister ist, da stimme ich Ihnen zu, nur vertretbar, wenn dadurch ein hinreichendes Schutzniveau erreicht wird. Daran fehlt es jedoch leider viel zu oft. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat deshalb den Antrag „Private Sicherheitsfirmen umfassend regulieren und zertifizieren“ im Bundestag eingebracht: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/035/1803555.pdf
Gleichzeit gibt es - auch darin stimme ich Ihnen zu - Bereiche, in denen diese Aufgaben besser bei der Polizei verbleiben sollten. Diese Abwägung muss sehr sorgfältig erfolgen und die besonderen Umstände sowie eine entsprechende Gefahrenanalyse einschließen. Und nur wenn diese Analyse dafür spricht, kommt meines Erachtens eine Privatisierung in Betracht. Denn ohne dies ist es letztlich gar nicht vertretbar, dass der Staat in sensiblen Bereichen weiter private Dienstleister einsetzt.
Es ist für mich nicht möglich, diese Gefahrenanalyse selbst zu bewerten. Hat Ihnen Herr de Maizière bereits eine Einschätzung zukommen lassen?
Beste Grüße
Gerhard Schick