Frage an Gerhard Schick von Thomas R. bezüglich Kultur
Sehr geehrter Herr Schick,
Das Reiss-Engelhorn-Museum Mannheim aus ihrem Wahlkreis verschickt seit einigen Wochen Abmahnungen über die Berliner Anwaltskanzlei Müller Müller Rößner. Hintergrund ist ein unstrittig gemeinfreies Portrait des Komponisten Richard Wagner. Das Museum beansprucht Urheberrecht an einer Fotografie des Bildes. Einige Betreiber hatten es auf ihren kleinen Internetseiten verwendet, weil sie von den Urheberrechtsansprüchen nichts wissen konnten. Eine der Websites, ein Musik-Portal für Kinder, ist auf Grund der Abmahnsumme vorübergehend geschlossen. Das Museum erklärte, es sei auf Grund der herrschenden Rechtslage in Baden-Württemberg zu dem Vorgehen gezwungen.
Des Weiteren verklagt das Reiss-Engelhorn-Museum Mannheim gegenwärtig die Wikipedia wegen Verbreitung des Bildes. Sie berufen sich dabei auf ein Urteil des Landgerichts Berlin vom 15. Juni. Die Wikipedia meint, dass nach dem Bibelreproduktionsurteil des BGH von 1989 Fotos von gemeinfreier Kunst nie selbst urheberrechtlich schützenswert sind.
Falls das Reiss-Engelhorn-Museum Recht bekommt, steht zu befürchten, dass langfristig kein gemeinfreies Bildmaterial von Wikipedia mehr rechtssicher genutzt werden.
Meine Fragen:
1) Sollten fotografische Reproduktionen gemeinfreier Kunstwerke ihrer Meinung nach urheberrechtlich geschützt sein? Oder sollten sie der Allgemeinheit zur Verfügung stehen?
2) Wenn als Folge des Rechtsstreits keine Wikipedia-Bilder mehr genutzt werden könnten: Wie schätzen sie die gesellschaftlichen Folgen insbesondere für universitäre Forschung und Lehre, Schulunterricht, Journalismus, Kunstszene, Kreativwirtschaft und für freie Blogger ein?
3) Ist die gegenwärtige Abmahnungs-Politik des Reiss-Engelhorn-Museums tatsächlich durch das öffentlich-rechtliche Kostendeckungsprinzip unumgänglich? Kann man bei Abmahnungssummen von um die 1000 Euro für eine einzelne Bildnutzung noch von "angemessenen Gebührensätzen" gemäß diesem Gesetz sprechen?
Sehr geehrter Herr Reeh,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Und bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort. Inhaltlich kann ich mich nur der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen im Gemeinderat Mannheim anschließen. Diese schreibt in ihrem Antrag vom 26.01.2016: "Die Stadt Mannheim wirkt auf die Reiss-Engelhorn-Museen (REM) dahin gehend ein, dass die in den REM hergestellten Reproduktionen von urheberrechtsfreien Originalen grundsätzlich mit gemeinschaftlich nutzbarer Lizenz – Creative Commons (Creative Commons CC BY SA mit Namensnennung und Weitergabe unter gleichen Bedingungen, Informationsweiterverwendungsgesetz Juli 2015, basierend auf Public Sector Information Re-Use Richlinie der EU und Beschluss Open Data der Stadt Mannheim) zu vergeben und der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Zudem wird den Besucher*innen das Fotografieren in den REM erlaubt. [...]Um dem Ruf Mannheims nicht zu schaden, sollten ausstehende Gerichtsverfahren die in diesem Zusammenhang von der Stadt resp. den REM ausgelöst wurden, außergerichtlich beigelegt werden." Den Antrag finden Sie hier: http://www.gruene-fraktion-mannheim.de/2016/01/19/reiss-engelhorn-museen-reproduktionen-frei-geben/
Der Antrag befindet sich derzeit noch in der Beratung. Ich bin also wie Sie der Meinung, dass fotografische Reproduktionen gemeinfreier Kunstwerke der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen sollten. Dies ist auch im Sinne der von Ihnen genannten Personenkreise.
Ich hoffe, damit Ihre Fragen beantwortet zu haben.
Beste Grüße
Gerhard Schick