Frage an Gerhard Schick von Bertram S. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Dr. Schick,
was war Ihre Stimme zur Rettung des Pyramidensystems der Kapitallebensversicherungen?
Was ist Ihre Begründung dafür?
Mit freundlichen Grüßen
Bertram Schröder
Sehr geehrter Herr Schröder,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachfrage, mit der Sie sich nach meinem Abstimmungsverhalten zum Lebensversicherungsreformgesetz erkundigen.
Der Ende 2012/Anfang 2013 von der damaligen schwarz-gelben Koalition unternommene Versuch, die Stabilisierung der Lebensversicherungsunternehmen angesichts der Niedrigzinsphase allein auf dem Rücken der Versicherten auszutragen, konnte nicht zuletzt aufgrund der vehementen Kritik von uns Grünen verhindert werden.
Der Gesetzentwurf, den die neue Bundesregierung im Sommer 2014 nun vorlegte, griff sodann wesentliche grüne Forderungen auf, die vom Bundesfinanzministerium zuvor noch abgelehnt worden waren. Lebensversicherungsunternehmen sollten auch ihren Beitrag zur Stabilisierung leisten. Beispielsweise enthält das Gesetz - wie von uns gefordert - eine Sperre von Ausschüttungen von Versicherungsunternehmen an die Aktionäre, solange die Erfüllbarkeit der Garantiezusagen gefährdet ist. Das ist nur logisch: Wenn Auszahlungen für Kunden mit dem Argument reduziert werden, dass Mittel im Unternehmen bleiben müssen, dann kann es auch keine Mittel für Ausschüttungen an Aktionäre geben.
Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens zeigte sich jedoch, dass die von der Bundesregierung gepriesene Ausgewogenheit ihres Gesetzespaktes zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherten einer näheren Überprüfung nicht standhielt. Während klar ist, dass ausscheidende Versicherte künftig (im Falle eines Sicherungsbedarfes) auf die Ausschüttung von Bewertungsreserven aus festverzinslichen Wertpapieren verzichten müssen, ist die von der Branche geforderte Gegenleistung Symbolik. Hintergrund sind so genannte Gewinnabführungsverträge, die viele Lebensversicherungsunternehmen mit ihren Muttergesellschaften geschlossen haben. Bei solchen Gewinnabführungsverträgen greift die Ausschüttungssperre nicht, so dass sie durch Konzernstrukturen unterlaufen zu werden droht.
Auch räumte die Große Koalition in der letzten Sekunde des Gesetzgebungsverfahrens die noch im Regierungsentwurf vorgesehene Offenlegung der Abschlussprovision des Versicherungsvermittlers vom Tisch, nachdem die Lobby hiergegen Sturm gelaufen war. Nach unserer Auffassung haben Versicherungsnehmerinnen und -nehmer einen Anspruch darauf, die Höhe der Provision und anderer Zuwendungen, die der Versicherungsvermittler für den Abschluss eines Vertrages erhält, zu erfahren. Nur so können Versicherungsnehmerinnen und -nehmer ein Eigeninteresse des Versicherungsvermittlers erkennen und das in ihre Entscheidung mit einbeziehen.
Schlussendlich habe ich den Gesetzentwurf gemeinsam mit meiner Fraktion abgelehnt. Ausführlich habe ich die Gründe hierfür auch in meiner Rede vom 4.7.2014 im Plenum des Deutschen Bundestages dargelegt. Diese können Sie unter folgendem Link nachlesen http://www.gruene-bundestag.de/parlament/bundestagsreden/2014/juli/lebensversicherung_ID_4392399.html.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Schick