Frage an Gerhard Schick von Jürgen Dr. S. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Dr. Schick,
vielen Dank, dass Sie sich beim Thema Lebensversicherung/Bewertungsreserven so einsetzen. Das ist ein Versuch der "kalten" Enteignung und nach m.E. die typische Vorgehensweise der Versicherungen.
Wie kann ich als Betroffener in diesem Thema vorgehen, um diesem Vorgehen Einhalt zu gebieten.? Wie erfahre ich überhaupt, was das für meine persönliche LV konkret bedeutet.
Mit freundlichen Grüßen J.Schmidt
Sehr geehrter Herr Dr. Schmidt,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht und entschuldigen Sie die späte Antwort. Das war durch ein Büroversehen untergegangen.
Sie fragen zur Beteiligung von Versicherten an den Bewertungsreserven für festverzinsliche Wertpapiere bei Lebensversicherungen und nehmen damit Bezug auf eine Debatte, die im November 2012 begann und zum Gegenstand hat, wie Lebensversicherer mit der aktuellen Niedrigzinsphase umgehen sollen. Ein von der damaligen Bundesregierung vorgelegter Gesetzesentwurf sah ursprünglich vor, den Versicherungsunternehmen zu helfen, indem Ausschüttungen an die Versicherten in Niedrigzinsphasen gemindert werden sollten. Gegen dieses Vorgehen haben wir Grüne zuerst im Finanzausschuss des Bundestages und später im Vermittlungsausschuss Einspruch erhoben. Schließlich wurde erreicht, dass eine Änderung der Regelungen zur Beteiligung der Versicherten an den Bewertungsreserven vertagt und erst dann wieder ins Auge gefasst wird, nachdem die aufsichtsrechtlichen Rahmenbedingungen der Lebensversicherungsbranche insgesamt überprüft wurden.
Erst in der letzten Wochen veröffentlichte Ökotest in der Ausgabe 02/2014 Untersuchungsergebnisse, die Zweifel an der bedrohlichen Lage der Lebens- und Rentenversicherer angesichts der Niedrigzinsphase belegen. Die Bundesregierung wird eine Gesetzesänderung voraussichtlich in den nächsten Wochen auf den Weg bringen.
Dazu wird die grüne Bundestagsfraktion am 8. April 2014, von 17.00 bis 20.00 Uhr in den Räumlichkeiten des Deutschen Bundestages ein öffentliches Fachgespräch veranstalten. Daran können Sie als Gast gern teilnehmen. Eine Anmeldung wird bald über www.gruene-bundestag.de möglich sein.
Sie fragen mich, was das alles für Ihren konkreten Versicherungsvertrag bedeutet und was Sie tun können. Falls Ihre Lebensversicherung bald fällig werden sollte, empfehle ich Ihnen, die Auszahlung ggf. von einer Verbraucherzentrale überprüfen zu lassen. Darüber hinaus können Sie sich bei Fragen auch an den Bund der Versicherten wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Schick
Sehr geehrter Herr Dr. Schmidt,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht und entschuldigen Sie die späte Antwort.
Wie Sie sicherlich über die Medien erfahren haben, arbeitet das Bundesfinanzministerium an einem Maßnahmenpaket zur Stabilisierung der Lebensversicherungsunternehmen. In dessen Rahmen soll erneut ein Anlauf unternommen werden, die Beteiligung der Versicherungskunden an den so genannten Bewertungsreserven (stillen Reserven) der Versicherungsunternehmen in festverzinslichen Wertpapieren auszusetzen.
Als grüne Bundestagsfraktion werden wir wie bereits Ende 2012, als die damalige schwarz-gelbe Bundesregierung die Auswirkungen der Niedrigzinsphase einseitig auf dem Rücken der Lebensversicherungskunden lösen wollte, Acht geben, dass die Bundesregierung nicht blindlings die Wünsche der Lebensversicherungsbranche bedient. Inwieweit die Niedrigzinsphase als Begründung für Stabilisierungsmaßnahmen zugunsten der gesamten Lebensversicherungsbranche taugt, ist nämlich durchaus fraglich. Immerhin belegen die jüngsten Zahlen von Ökotest, dass Lebensversicherer bisher und auf absehbare Zeit keine Probleme haben, die Garantiezinsen zu stemmen und dass eine Veräußerung von Kapitalanlagen nicht notwendig ist (Laufende Erträge aus Kapitalanlagen liegen durchschnittlich bei 4,02 %, während die durchschnittliche Garantiezinsverpflichtung im Bestand 3,15 % beträgt, vgl. Ökotest 02/2014 S. 109).
Sollten Versicherungskunden auf Leistung verzichten müssen, dann ist es eine Frage der Selbstverständlichkeit, dass auch Ausschüttungen an die Eigentümer (Dividenden) begrenzt werden. Diese Ausschüttungssperren an Anteilseigner hatten wir bereits Ende 2012 gefordert und begrüßen es, falls im Bundesfinanzministerium nun darüber nachgedacht werden sollte. Gleichzeitig kann es eine Neuregelung bei den Bewertungsreserven nur geben, wenn sichergestellt ist, dass deren Einbehalten wirklich dem Versichertenkollektiv zugutekommt und nicht den Unternehmen zur Ankurbelung ihres Neugeschäfts dient.
Sie fragen mich, was das alles für Ihren konkreten Versicherungsvertrag bedeutet und was Sie tun können. Falls Ihre Lebensversicherung bald fällig werden sollte, empfehle ich Ihnen, die Auszahlung ggf. von einer Verbraucherzentrale überprüfen zu lassen. Darüber hinaus können Sie sich bei Fragen auch an den Bund der Versicherten wenden.
Im Übrigen wird die grüne Bundestagsfraktion am 8. April 2014, von 17.00 bis 20.00 Uhr in den Räumlichkeiten des Deutschen Bundestages ein öffentliches Fachgespräch zum Thema "Regulierung der Lebensversicherung/ Umgang mit Bewertungsreserven" veranstalten. Daran können Sie als Gast gern teilnehmen. Eine Anmeldung wird bald über www.gruene-bundestag.de möglich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Schick