Frage an Gerhard Schick von Chris W. bezüglich Umwelt
Benzin-Flatrates vs. Klimaziele
Sehr geehrter Herr Schick,
Ich weiß von mehreren Angestellten, die für den privat nutzbaren Firmenwagen eine nicht limitierte Tank-Karte der Firma deutschlandweit gratis nutzen dürfen. Und zwar unabhängig davon, ob sie mit dem Firmenwagen privat oder für dienstlich unterwegs sind.
Diese Konstellation verpflichtet die Mitarbeiter regelrecht dazu, ausgiebig private (Wochenend-) Ausflüge durch ganz Deutschland zu unternehmen. Denn sie sehen den kostenlosen Fahrzeug-Kraftstoff verständlicherweise als Teil ihres Gehaltes, den man nicht verfallen lässt.
Dass diese Praxis zur Erreichung von Klimazielen und die Verringerung der CO2 Produktion kontraproduktivist erkennt man sofort. Da der private Gratissprit aber oft Einzelvertraglich geregelt ist, könnte nur ein Klimagesetz die gängige Praxis flächendeckend abstellen.
Würden Sie sich für ein Gesetz stark machen, welches die private Nutzung von Firmen Tank-Karten beendet oder zumindest begrenzt?
Sehr geehrter Herr Wetzler,
vielen Dank für Ihre Frage, die sehr berechtigt ist!
Wir Grüne kennen in der Tat das Problem und haben vor, es im Rahmen unserer Reform der Dienstwagenbesteuerung anzugehen: Wir wollen, dass Unternehmen die Kosten für Tankkarten nur dann von der Steuer absetzen können, wenn sie Ihren Mitarbeitern besonders klimafreundliche Dienstwagen mit einem CO2-Ausstoß von unter 100 g CO2 pro Kilometer zur Verfügung stellen. Liegt der CO2-Verbrauch der Autos höher, können Unternehmen nur noch ein Teil dieser Kosten von der Steuer abziehen. Verursacht der Dienstwagen mehr CO2-Emissionen als 200 g CO2/km, darf das Unternehmen nach unserem Vorschlag die Kosten überhaupt nicht mehr von der Steuer absetzen. Damit leisten wir einen wirksamen Anreiz, dass Tankkarten - wenn überhaupt - nur in Verbindung mit klimafreundlichen Autos verwendet werden.
Sie finden weitere Informationen dazu und allgemein zu unserer Haltung in der Frage der Dienstwagenbesteuerung in unserem Bundestagsantrag hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/084/1708462.pdf
Mit freundlichen Grüßen,
Gerhard Schick
Dr. Gerhard Schick, MdB
Sehr geehrter Herr Wetzler,
vielen Dank für Ihre Frage, die sehr berechtigt ist!
Wir Grüne kennen in der Tat das Problem und haben vor, es im Rahmen unserer Reform der Dienstwagenbesteuerung anzugehen: Wir wollen, dass Unternehmen die Kosten für Tankkarten nur dann von der Steuer absetzen können, wenn sie Ihren Mitarbeitern besonders klimafreundliche Dienstwagen mit einem CO2-Ausstoß von unter 100 g CO2 pro Kilometer zur Verfügung stellen. Liegt der CO2-Verbrauch der Autos höher, können Unternehmen nur noch ein Teil dieser Kosten von der Steuer abziehen. Verursacht der Dienstwagen mehr CO2-Emissionen als 200 g CO2/km, darf das Unternehmen nach unserem Vorschlag die Kosten überhaupt nicht mehr von der Steuer absetzen. Damit leisten wir einen wirksamen Anreiz, dass Tankkarten - wenn überhaupt - nur in Verbindung mit klimafreundlichen Autos verwendet werden.
Sie finden weitere Informationen dazu und allgemein zu unserer Haltung in der Frage der Dienstwagenbesteuerung in unserem Bundestagsantrag hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/084/1708462.pdf
Mit freundlichen Grüßen,
Gerhard Schick