Frage an Gerhard Schick von Werner K. bezüglich Verbraucherschutz
Wie es derweil im Bundestag Brauch geworden ist, wurde eine wichtige Entscheidung zur privaten Alterssicherung, hier: Auszahlung der Bewertungsreserve bei Lebensversicherungen in einer Nacht- und Nebelaktion beschlossen. Ab dem 21. 12. 2012 müssen Versicherte an der Bewertungsreserve nicht mehr wie bisher zur Hälfte beteiligt werden.
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2005 diese Frage entschieden (1 BvR 80/95 vom 26.07.2005). Es ist sehr fragwürdig, ob dieses Gesetz verfassungsgemäß ist. Mir erschließt sich in diesem Falle auch kein Fall von übergesetzlichem Notstand, der es notwendig macht, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu ignorieren.
Ein Stopp im Bundesrat scheint nicht möglich, das Gesetz ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.
Ich frage Sie deshalb, ob die Grünen es einfach hinnehmen wollen, dass die Bundesregierung möglicherweise verfassungswidrige Regelungen beschließen lässt, oder ob aktiv dagegen angehen wollen.
Hierzu gab es wohl schon eine Anfrage der Grünen (Drucksache 17/9327)
Über diese Absichten berichtete die FTD schon Im Februar 2012
www.ftd.de/unternehmen/versicherungen/:niedrige-zinsen-berlin-entlastet-lebensversicherer/60172267.html
Derweil ist es schwierig, von den Versicherungen eine Information zu bekommen, wieviel man bei einer Kündigung der Versicherung zurückerhält, und wieviel man von der Versicherung zum vertraglichen Ablaufdatum zurückerhält.
Sie haben sich in der Monitorsendung vom 15. 11. dazu geäußert, allerdings konnte ich ihrem Beitrag nicht entnehmen, ob es weitergehende Aktivitäten der Grünen zu diesem Thema gibt.
Sehr geehrter Herr Kühlbrei,
ich bedanke mich für Ihre Mail.
Wie Sie richtig schreiben, wurde mit dem SEPA-Begleitgesetz ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen beschlossen, der die Neuregelung der Beteiligung der Versicherten an den Bewertungsreserven zum Gegenstand hatte. Künftig sollen - in Abhängigkeit von der Umlaufrendite - nur noch bestimmte Teile der Bewertungsreserven festverzinslicher Wertpapiere in der Überschussbeteiligung nach § 153 Versicherungsvertragsgesetz in Ansatz kommen.
Sowohl im Finanzausschuss als auch in meiner Rede, hatte ich zum Ausdruck gebracht, warum wir als grüne Bundestagsfraktion diesen erheblichen Eingriff in die Ansprüche der Versicherten zugunsten der deutschen Lebensversicherungsbranche ablehnen.
Es ist nämlich festzustellen, dass die Lebensversicherungsbranche ingesamt nach wie vor sehr profitabel ist. Stärkere Unternehmen erzielen immer noch Eigenkapitalrenditen von über 25 Prozent. Solange aber viele Versicherungsunternehmen gute Eigenkapitalrenditen, gute Ratings und hohe Ausschüttungen aufweisen und nur Teile der Versicherungsbranche vor wirtschaftlichen Problemen stehen, stellt sich die Frage, ob die jetzt beschlossenen Maßnahmen, die allen Unternehmen zu Gute kommen, wirklich erforderlich sind. Mir ist nicht verständlich, weshalb die Profitabilität des gesamten Sektors zulasten der Versicherten angehoben werden soll, nur um wenige schwache Unternehmen zu schützen. Gleichzeitig ist nicht sichergestellt, dass die Maßnahmen zur Stärkung der Lebensversicherer auch wirklich deren Stabilisierung zugutekommen. Die Parallele zum Bankensektor zeigt doch eins: Mit Blick auf Ausschüttungen und Boni sind Auflagen und zusätzliche Regelungen notwendig. Außerdem müsste dringend eine Gegenleistung der Branche eingefordert werden, nämlich endlich transparente Produkte und Verbesserungen im Vertrieb.
Sie fragen, was wir weiter tun. Klagen vor dem Verfassungsgericht können Betroffene. Als Abgeordneter werde ich gemeinsam mit meiner Fraktion alle Möglichkeiten nutzen, die uns parlamentarisch zur Verfügung stehen, um Licht in die intransparente Rettung der Versicherungsbranche zu bringen. So bereite ich derzeit eine Anfrage an die Regierung zu diesem Themenkomplex vor.
Viele Grüße
Gerhard Schick