Frage an Gerhard Schick von Tobias B. bezüglich Wirtschaft
Guten Tag Herr Dr. Gerhard Schick,
wenn ich mich kurz vorstellen darf, mein Name ist Tobias Brügging, ich bin 17 Jahre. Ich habe gerade die Realschule abgeschlossen und mache nun Ein FSJ.
Im Gegensatz zu vielen anderen Altersgenossen bereitet mir das Thema ESM seit einiger Zeit großes Kopfzerbrechen. Meine Eltern gehören zu den Menschen, die strikt gegen den ESM sind und so habe ich den Eindruck gewonnen, dass dies auch richtig ist und der ESM eine gewaltige Missachtung des Grundgesetzes darstellt. Nun möchte ich mir aber auch ein Bild der Argumente der Fürsprecher machen. Können sie mir darlegen, weshalb sie für den ESM stimmen?
Interessant wären auch andere Quellen rund um die Fürsprecher oder eine Gegenüberstellung, die ihrer Meinung nach ´´den Nagel auf den Kopf trifft´´
Vielen lieben Dank,
Tobias Brügging
Hallo Tobias,
vielen Dank für Deine Frage. Ich begrüße Dein Interesse an den finanzpolitischen Entwicklungen, die uns alle seit einiger Zeit beschäftigen.
Ohne die genauen Bedenken Deiner Eltern zu kennen, halte ich den ESM für ein verfassungskonformes Instrument, welches den Euro-Staaten beisteht, die sich in finanziellen Notlagen befinden und sich am Kapitalmarkt nur noch zu untragbaren Zinsen Geld leihen können. Dadurch kann verhindert werden, dass die Notlage einzelner Mitgliedsstaaten zur Notlage für die gesamte Eurozone wird.
Ich sehe die Vorwürfe der „unbeschränkten Haftung“, die Deutschland mit dem ESM angeblich auf sich nimmt, für unbegründet. Der ESM hat ein Stammkapital von 700 Milliarden Euro, welches in Teilen an Mitgliedsstaaten gegen Auflagen verliehen werden kann. Deutschland haftet dabei für einen Anteil von ca. 190 Milliarden Euro. Entgegen vielfacher Bedenken kann diese Haftungssumme jedoch nicht nach Belieben von den Finanzministern der Eurozone erhöht werden, sondern bedarf gemäß Artikel 2, Absatz 1, des Gesetzes zur Einrichtung eines Europäischen Stabilitätsmechanismus (Drucksache 17/9045) der Zustimmung des Bundestages. Diese ist ebenfalls erforderlich, falls der ESM neue Finanzinstrumente nutzen oder mit einer Banklizenz ausgestattet werden soll. Der Bundestag muss außerdem zweimal zustimmen, wenn einem Land Finanzhilfen gewährt werden sollen.
Trotzdem haben wir Grüne die Verhandlungen und die Abstimmung des Vertrages kritisch begleitet. So haben wir u.a. mit unserer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht hinsichtlich der mangelnden Transparenz bei den Verhandlungen des ESM am 19. Juni 2012 Recht bekommen. Entgegen der Meinung der schwarz-gelben Regierung glauben wir nicht, dass mit dem ESM und den damit verbundenen Sparauflagen für eine hinreichende Beruhigung an den Finanzmärkten gesorgt ist. Die Konstruktionsfehler der Währungsunion werden erst dann behoben sein, wenn wir die Fiskalpolitik und die Bankenaufsicht europäisieren. Parlamentarische Kontrolle muss absolut gewährleistet sein, jeder Verlust von Haushaltssouveränität des Bundestages muss dann vom Europäischen Parlament kompensiert werden.
Ich hoffe, dass Dir diese Antwort für das Verständnis des ESM weiterhilft und dass Du Dich auch weiterhin für die Geschehnisse in Europa interessierst.
Viel Freude bei Deinem freiwilligen sozialen Jahr,
mit freundlichen Grüßen
Gerhard Schick