Frage an Gerhard Schick von Enzo A. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Gerhard Schick,
finden Sie es gut das man zur Ermittlung des steuerlich relevanten Gewinnes die Fremdkapitalkosten (Zinsen) abziehen kann, die Eigenkapitalkosten (Dividenden) jedoch nicht?
Oder sind Sie der Ansicht dass hierdurch die Eigenkapitalfinanzierung diskriminiert wird, was zu einer übermäßig fremdkapitallastigen Finanzierung der Wirtschaft führen könnte? Letzteres könnte ja dazu führen das Zahlungsausfälle und Insolvenzen häufiger vorkommen würden.
Wenn Sie hier einen Missstand sehen, wie gedenken Sie ihn zu beseitigen, spätestens wenn Ihre Partei wieder auf Bundesebene wieder in Regierungsverantwortung ist?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Aduro,
vielen Dank für Ihre Frage. In der Tat gibt es heute eine Bevorzugung der Fremdkapitalfinanzierung, was ich für problematisch halte - aus den Gründen, die Sie angeführt haben und offenbar auch selbst für überzeugend halten. Die steuerlichen Belastungsunterschiede zwischen Eigen- und Fremdkapitalfinanzierung liegen heute bei über 10 Prozentpunkten, während ich das Prinzip der Finanzierungsneutralität für ein wichtiges Gut halte.
Insbesondere die Einführung der Abgeltungsteuer hat Eigenkapital gegenüber Fremdkapital weniger attraktiv gemacht, da nun für Dividenden und Veräußerungsgewinne eine Doppelbelastung der Erträge auf Unternehmensebene einerseits und Anlegerseite andererseits vorliegt, die es für Zinserträge so nicht gibt.
Einer unserer Vorschläge, der Finanzierungsneutralität näher zu kommen, ist daher die Abschaffung der Abgeltungsteuer, die wir durch ein reformiertes und europataugliches Anrechnungsverfahren ersetzen wollen. (Vgl. dazu auch http://www.gerhardschick.net/images/stories/Steuerpolitik/2010-09-23%20positionspapier%20abgeltungsteuer%20%28btf-b%FC90gr%FC-ag%20finanzen%29.pdf)
Ein weiterer Baustein ist die Weiterentwicklung der Gewerbesteuer zu einer kommunalen Wirtschaftsteuer, bei der durch Hinzurechnung von Zinsen die Anreize zur Fremdkapitalfinanzierung ebenfalls abgeschwächt werden sollen. (Siehe dazu bspw. http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/017/1701764.pdf)
Vorschläge, die Abgeltungsteuer ersatzlos zu streichen, um damit die Doppelbelastung aufzuheben, halte ich angesichts zu erwartender Einnahmeausfälle von etwa 3,5 Mrd. Euro dagegen für verantwortungslos und vor allem ungerecht. Denn neben der Finanzierungsungleichheit sorgt die Abgeltungsteuer auch für eine Benachteiligung von Arbeits- gegenüber Kapitaleinkommen. Diese Ungerechtigkeit weiter zu verschärfen, halte ich nicht für eine überzeugende Lösung des Problems.
Ich hoffe, Ihre Frage zufriedenstellend beantwortet zu haben und stehe für Rückfragen natürlich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Schick